Rapport sur les résultats
Consultation 2011/128: Révisions dans le domaine du tabac et des objets usuels · 87 pages
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Artikel Vorschlag Organisation Stellungnahme
schlicht längere Übergangsfristen,
mindestens zwei Jahren, da aktuell Lagerbestände mit diesen Fristen vorhanden sind, die sonst entsorgt werden müssen:
Für die Schweiz gelten Übergangsfristen von zwei Jahren.
Anhang Listen von Gegenständen, auf die Kantonale Lebensmittelkontrolle SO Liste I ist unseres Wissens nicht 1 diese Verordnung nicht an- abschliessend, Liste II ist abschlies-
wendbar ist send. Es besteht Unklarheit über die Bedeutung der Listen.
Antrag: Die Bedeutung der Listen ist zu konkretisieren.
Anhang Listen von Gegenständen, auf die Verband der Kantonschemiker der Liste I ist unseres Wissens nicht 1 diese Verordnung nicht an- Schweiz abschliessend, Liste II ist abschlies-
wendbar ist send. Es besteht Unklarheit über die Bedeutung der Listen.
Antrag: Die Bedeutung der Listen ist zu konkretisieren.
Anhang Besondere Sicherheitsanforde- Associazione Consumatrici della Svizzera 1 10Bei diesem Punkt ist insbesonde-2 rungen für Spielzeug Italiana re auch in der dazugehörenden Norm
darauf zu achten, dass die Werte so festgelegt werden, dass die Geräusche auch dann nicht schaden, wenn das entsprechende Spielzeug unmittelbar vor dem Ohr verwendet wird.
Anhang Besondere Sicherheitsanforde- Associazione Consumatrici della Svizzera 3 Chemische Eigenschaften
2 rungen für Spielzeug Italiana Es ist absolut notwendig, dass krebs-
erregende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe in Spielzeug gundsätzlich verboten werden. Wir bedauern, dass diese Stoffe unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin verwendet werden dürfen. Wir erachten es als klarer und sicherer, wenn diese Stoffe grundsätzlich verboten werden. Zumindest müssen jedoch die Grenzwerte höher angesetzt werden. Diese beruhen auf dem Chemikalienrecht, für Kinder müssen diese jedoch strenger ausgelegt und restriktiver angewendet werden.
Das Bundesamt für Risikobewertung BfR weist zu Recht darauf hin, dass bei Kindern von einer besonders hohen Empfindlichkeit gegenüber Nitrosamine und nitriosierbaren Verbindungen ausgegangen werden muss. Nach dem heutigen Stand der Technik kann die Entstehung kanzerogener N-Nitrosamine bei der Herstellung von Natur- oder Synthesekautschuk weitgehend vermieden werden. Die Limite von 0,05mg/kg ist deshalb höchstens für Spielzeuge geeignet, welche für Kinder über drei Jahren bestimmt sind und die höchstens während kurzen Momenten noch in den Mund genommen werden.
Spielzeuge und andere Gegenstände, welche für kleinere Kinder gedacht sind, muss unserer Ansicht nach diese Limite auf höchstens 0,01 mg/kg beschränkt werden.
Wir verlangen zudem ein Verbot von bromierten Flammschutzmitteln in Spielzeugen. Es handelt sich dabei vorwiegend um die Substanzen TECP, TCPP und TDCP. TECP ist bekannt für seine Kanzerogenität und hormonaktive Wirkung. Diese Sub-