Rapport sur les résultats

Consultation 2011/128: Révisions dans le domaine du tabac et des objets usuels · 87 pages

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Artikel Vorschlag Organisation Stellungnahme

bei Kindern von einer besonders hohen Empfindlichkeit gegenüber Nitrosamine und nitriosierbaren Verbindungen ausgegangen werden muss. Nach dem heutigen Stand der Technik kann die Entstehung kanzerogener N-Nitrosamine bei der Herstellung von Natur- oder Synthesekautschuk weitgehend vermieden werden. Die Limite von 0,05mg/kg ist deshalb höchstens für Spielzeuge geeignet, welche für Kinder über drei Jahren bestimmt sind und die höchstens während kurzen Momenten noch in den Mund genommen werden.

Spielzeuge und andere Gegenstände, welche für kleinere Kinder gedacht sind, muss unserer Ansicht nach diese Limite auf höchstens 0,01 mg/kg beschränkt werden.

Wir verlangen zudem ein Verbot von bromierten Flammschutzmitteln in Spielzeugen. Es handelt sich dabei vorwiegend um die Substanzen TECP, TCPP und TDCP. TECP ist bekannt für seine Kanzerogenität und hormonaktive Wirkung. Diese Substanzen migrieren leicht an die Oberfläche und gefährden Kinder, welche die Spielzeuge in den Mund nehmen. Diese Substanzen werden in Europa vermutlich nicht mehr verwendet,

können aber in Spielzeugen vorkommen, welche ausserhalb von Europa produziert werden.

Schwermetalle in Spielzeugen haben in den vergangenen Jahren verschiedentlich die Gesundheit von Kindern gefährdet und zu Rückrufen geführt. Auch diese Grenzwerte müssen unserer Ansicht nach strenger ausgelegt werden. Unter Punkt 11.11. ist die Rede von von "bestimmungsgemässen oder vorhersehbaren Gebrauch und unter Berücksichtung des üblichen Verhaltens von Kindern". Eltern ist jedoch bekannt, dass insbesondere Kleinkinder sehr viel Fantasie bei der Verwendung von Spielzeug entwickeln und von einem bestimmungsgemässen und vorhersehbaren Gebrauch selten ausgegangen werden kann.

Es ist auch sehr begrüssenswert,

dass 55 allergene Duftstoffe gemäss der vorliegenden Verordnung nicht mehr in Spielzeugen verwendet werden dürfen. Unserer Ansicht nach haben Duftstoffe kaum Berechtigung in Spielzeugen, der Hinweise oder Warnhinweis ist unserer Ansicht nach ungenügend.

Anhang Besondere Sicherheitsanforde- Geschäftsstelle IG DHS Abs. 1 Nr. 4 f-h

2 rungen für Spielzeug Spielzeug, das einem Lebensmittel beigegeben wird, muss neu eine separate Verpackung haben. Wie interpretiert das Bundesamt für Gesundheit diese neue Regelung zum Beispiel bei einme Dreikönigskuchen? Muss der König neu in einem Verpackung gesteckt werden? Dies macht aus der Sicht der IG DHS wenig Sinn. Die IG DHS plädiert entsprechend für