Resultat

Consultation 2011/62: Message complémentaire à la modification de la loi sur l'asile (Rapport du DFJP sur des mesures d'accélération dans le domaine de l'asile, mesures à court terme, option 3) · 24 pages

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SFH: Diese Anpassung wird unterstützt. In der Begründung würde es begrüsst, wenn der Bund zugestehen würde, dass das Kriterium der Komplexität im Asylverfahren in der Regel vorliegt. Der Bericht hatte dies klarer formuliert.

SO: Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer darf mit der Einführung dieser Gesetzesänderung nicht verlängert werden. Es stellt sich zudem die Frage, ob eine Verfahrensbeschleunigung erreicht werden kann, wenn wie im Bericht ausgeführt, die Beschwerdequote von 30% auf 50% ansteigen könnte. Eine sinnvolle Alternative würde die im Bericht des EJPD zur Verfahrensbeschleunigung vorgeschlagene Verfahrens- und Chancenberatung darstellen. SRK: Die Einführung einer unentgeltlichen amtlichen Verbeiständung stellt eine wesentliche Qualitätssteigerung dar, sofern diese unabhängigen, bereits heute in diesem Bereich tätigen Stellen übertragen wird.

SZ: Der Vorschlag ist im Interesse der Verfahrensbeschleunigung und der Kosteneinsparungen zu begrüssen.

TG: Es erscheint fraglich, ob die Verstärkung des Rechtsschutzes (unentgeltliche Rechtsvertretung, Wegfall des Anwaltsmonopols, automatische Aktenzustellung) die Beschwerdeverfahren in Zukunft wirklich beschleunigen kann. Der Effekt dieser Massnahme wird zu gegebener Zeit zu überprüfen sein.

UNHCR: Der Vorschlag wird begrüsst. Die faktische Anerkennung der Notwendigkeit einer Rechtsvertretung im Asylverfahren entspricht der Realität der betroffenen Personen, die oft einen anderen kulturellen Hintergrund und mangelnde Rechtskenntnisse haben. Zudem ist wohl auch die Annahme richtig, dass mit der bisherigen Einzelfallbeurteilung der Verbeiständung unnötiger Abklärungsaufwand betrieben wurde, der die Verfahren verlängert hat. Zur Absicherung des Rechts auf einen effektiven Rechtsbehelf ist es jedoch essentiell, allen Asylsuchenden unentgeltliche Rechtsvertretung in der Beschwerdeinstanz zur Verfügung zu stellen. Die Gewährung einer unentgeltlichen Rechtsvertretung sollte daher nicht von der Beschwerde auf Erfolg abhängen. Die Klarstellung in der Zusatzbotschaft, dass es sich hier ausschliesslich um eine kurzfristige Massnahme zur punktuellen Stärkung des Rechtsschutzes handelt und dass im Rahmen der geplanten Umsetzung der Handlungsoption 1 des Beschleunigungsberichts eine umfassende Reformierung des Rechtschutzsystems geplant ist, wird daher begrüsst. Aufgrund der Spezialität der Materie wird angeregt, dass eine Präzisierung und gegebenenfalls weitere Öffnung für erfahrene Asylberatende in Betracht zu ziehen ist, insoweit dies ohne Einbussen bezüglich der Qualität der Rechtsberatung und Rechtsvertretung möglich ist.

Refus

Cantons :

BE, GR, OW, SZ (nur Absatz 1), ZH

Partis :

FDP, GPS, SVP

Milieux intéressés :

CSP

CSP: Si l'on peut voir dans cette proposition un renforcement de la protection juridique des requérants d'asile, en réalité la protection envisagée par ce nouvel article demeure extrêmement limitée pour permettre une véritable défense des requérants d'asile.

FDP: Für die Umsetzung der für das Beschwerdeverfahren vor dem BVGer aktuell vorgeschlagenen Massnahme braucht es keine Gesetzesänderung. Es ist nicht nachvollziehbar, inwieweit diese Prüfung von verfahrensmässigen Fragen mit einem relativ hohen Abklärungsaufwand verbunden sein soll. Die vorgeschlagene Massnahme führt zu einer unnötigen Privilegierung von Asylsuchenden im Verfahren vor dem BVGer, höheren Kosten und einer Zunahme der Beschwerdequote. Mit der dadurch anfallenden Mehrbelastung würde die im Begleitbericht suggerierte Entlastung mehr als zunichte gemacht. Diese Massnahme wird deshalb entschieden abgelehnt.

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