Rapport sur les résultats
Consultation 2015/13: Modification de l'ordonnance 1 relative à la loi sur le travail (OLT 1) - Enregistrement de la durée du travail · 26 pages
Fedlex · Rapport sur les résultats · Page 17Fedlex · Rapport sur les résultats
Organisation de travailleurs SEC
3Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin und der Arbeitgeber können die Erklärung Vereinbarung nach Absatz 1 Buchstabe c am Ende des Kalenderjahres jährlich widerrufen.
Entreprises des BIG5
Suggestion de formulation avec et sans CCT
3Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin und der Arbeitgeber können die Vereinbarung nach Absatz 1 Buchstabe c jährlich widerrufen.
3.1.4 Art. 73a, al. 4 OLT 1 Formulation proposée dans le projet
4Der Gesamtarbeitsvertrag muss von der Mehrheit der repräsentativen Arbeitnehmerorganisationen der Branche oder des Betriebs unterzeichnet sein und muss Folgendes vorsehen:
a. besondere Massnahmen für den Gesundheitsschutz und die Einhaltung der gesetzlich festgeschriebenen Pausen;
b. die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Bezeichnung einer internen Anlaufstelle für Fragen zu den Arbeitszeiten.
Requêtes des participants à la consultation Organisation d’employeurs APBS
4Der Gesamtarbeitsvertrag muss von der Mehrheit der repräsentativen Arbeitnehmerorganisationen der Branche oder des Betriebs unterzeichnet sein und muss Folgendes vorsehen:
a. besondere Massnahmen für den Gesundheitsschutz und die Einhaltung der gesetzlich festgeschriebenen Pausen;
b. die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Bezeichnung einer internen Anlaufstelle für Fragen zu den Arbeitszeiten.
Organisation d’employeurs EXS
4Der Gesamtarbeitsvertrag muss von der Mehrheit der repräsentativen Arbeitnehmerorganisationen der Branche oder des Betriebs unterzeichnet sein und Die Vereinbarung nach Absatz 1 muss Folgendes vorsehen:
a. besondere Massnahmen für den Gesundheitsschutz und die Einhaltung der gesetzlich festgeschriebenen Pausen;
b. die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Bezeichnung einer internen Anlaufstelle für Fragen zu den Arbeitszeiten.
Organisation d’employeurs UPS
4Der Gesamtarbeitsvertrag muss von der Mehrheit der im Betrieb oder in anderer Weise repräsentativen Arbeitnehmerorganisationen der Branche oder des Betriebs unterzeichnet werden sein und muss Folgendes vorsehen:
a. besondere Massnahmen für den Gesundheitsschutz und die Einhaltung der gesetzlich festgeschriebenen Pausen;
b. die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Bezeichnung einer internen Anlaufstelle für Fragen zu den Arbeitszeiten.
Organisation d’employeurs SWS
4Die kollektive Vereinbarung gemäss Absatz 1 muss besondere Massnahmen für den Gesundheitsschutz und die Einhaltung der gesetzlich festgeschriebenen Pausen, wie beispielsweise die Bezeichnung einer internen Anlaufstelle für Fragen zu den Arbeitszeiten, vorsehen.
Organisations d’employeurs CCIA et UPS
4bisIm Falle eines branchenübergreifenden Gesamtarbeitsvertrags kann der Gesamtarbeitsvertrag mit jeder Gewerkschaft abgeschlossen werden, mit der gesamtarbeitsvertragliche Beziehungen bereits bestehen.
Organisation de travailleurs SYNA
4Der Gesamtarbeitsvertrag muss von der Mehrheit der repräsentativen Arbeitnehmerorganisationen mit kantonaler oder nationaler Bedeutung der Branche oder des Betriebs unterzeichnet sein und muss Folgendes vorsehen:
a. besondere Massnahmen für den Gesundheitsschutz und die Einhaltung der gesetzlich festgeschriebenen Pausen und Ruhezeiten unter Einbezug von Arbeitsärzten und Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA) analog den EKAS-Richtlinien sowie Eingliederung in bestehende ASGS-Konzepte;
b. die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Bezeichnung einer internen, kostenlosen und unabhängigen Anlaufstelle für Fragen zu den Arbeitszeiten, die Anfragen vertraulich behandelt und auf Wunsch des Arbeitnehmers Arbeitsärzte und Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA) beizieht.
520/2012/00456 \ COO.2101.104.7.1326514 17/26