2.1.13 Ernährungsberater und Ernährungsberaterinnen
MWST-Branchen-Info 21 · Gesundheitswesen
Geltend · Stand ab 9. Mai 2023
ESTV · MWST-Branchen-Info 21 · Ziff. 2.1.13 · Deutsch
Als Erbringer von Heilbehandlungen gelten Ernährungsberater und Ernährungsberaterinnen, die im Besitz der nach kantonalem Recht erforderlichen Bewilligung zur selbstständigen Berufsausübung als Ernährungsberater oder Ernährungsberaterin oder zur Ausübung der Heilbehandlung nach der kantonalen Gesetzgebung zugelassen sind (Art. 35 Abs. 1 Bst. a und b MWSTV).
Darin