2.1.13.2 Steuerbare Leistungen

MWST-Branchen-Info 21 · Gesundheitswesen

Geltend · Stand ab 9. Mai 2023

ESTV · MWST-Branchen-Info 21 · Ziff. 2.1.13.2 · Deutsch

a.

Ernährungsberatungen, die lediglich der Hebung des Wohlbefindens oder der Leistungsfähigkeit dienen (z. B. Ernährungsberatung von Sportlern) oder aus ästhetischen Gründen vorgenommen werden, namentlich zum Abnehmen (sofern kein gesundheitsgefährdendes Übergewicht besteht) oder zwecks Verringerung von Hautunreinheiten und Cellulitis.

b.

Ernährungsberatungen in der Lebensmittelindustrie usw.

c.

Der Verkauf von Büchern (für den Steuersatz, → MWST-Branchen-Info Druckerzeugnisse und elektronische Publikationen) sowie die Abgabe von Lebensmitteln und Getränken sowie Hilfsmitteln anlässlich von Ernährungssprechstunden (für den Steuersatz → MWST-Info Steuerbemessung und Steuersätze).