2.1.1 Ärzte und Ärztinnen

MWST-Branchen-Info 21 · Gesundheitswesen

Geltend · Stand ab 9. Mai 2023

ESTV · MWST-Branchen-Info 21 · Ziff. 2.1.1 · Deutsch

Als Erbringer von Heilbehandlungen gelten Ärzte und Ärztinnen, die im Besitz der nach kantonalem Recht erforderlichen Bewilligung zur selbstständigen Berufsausübung als Arzt oder Ärztin (eidgenössisches Diplom oder von der zuständigen Stelle des Bundes als gleichwertig anerkannter Fähigkeitsausweis) oder zur Ausübung der Heilbehandlung nach der kantonalen Gesetzgebung zugelassen sind (Art. 35 Abs. 1 Bst. a und b MWSTV).

Darin

  1. 2.1.1.1 Von der Steuer ausgenommene Leistungen
  2. 2.1.1.2 Steuerbare Leistungen
  3. 2.1.1.3 Patientenapotheke (Selbstdispensation)