2.1.3 Zahnprothetiker und Zahnprothetikerinnen
MWST-Branchen-Info 21 · Gesundheitswesen
Geltend · Stand ab 9. Mai 2023
ESTV · MWST-Branchen-Info 21 · Ziff. 2.1.3 · Deutsch
Als Erbringer von Heilbehandlungen gelten Zahnprothetiker und Zahnprothetikerinnen, die im Besitz der nach kantonalem Recht erforderlichen Bewilligung zur selbstständigen Berufsausübung als Zahnprothetiker oder Zahnprothetikerin oder zur Ausübung der Heilbehandlung nach der kantonalen Gesetzgebung zugelassen sind (Art. 35 Abs. 1 Bst. a und b MWSTV).
Darin