2.1.3 Zahnprothetiker und Zahnprothetikerinnen

MWST-Branchen-Info 21 · Gesundheitswesen

Geltend · Stand ab 9. Mai 2023

ESTV · MWST-Branchen-Info 21 · Ziff. 2.1.3 · Deutsch

Als Erbringer von Heilbehandlungen gelten Zahnprothetiker und Zahnprothetikerinnen, die im Besitz der nach kantonalem Recht erforderlichen Bewilligung zur selbstständigen Berufsausübung als Zahnprothetiker oder Zahnprothetikerin oder zur Ausübung der Heilbehandlung nach der kantonalen Gesetzgebung zugelassen sind (Art. 35 Abs. 1 Bst. a und b MWSTV).

Darin

  1. 2.1.3.1 Von der Steuer ausgenommene Leistungen
  2. 2.1.3.2 Steuerbare Leistungen