1.4.1 Grundsatz

MWST-Info 09 · Vorsteuerabzug

Geltend · Stand ab 31. Oktober 2025

ESTV · MWST-Info 09 · Ziff. 1.4.1 · Deutsch

Sofern bei Landwirten, Forstwirten, Gärtnern, Viehhändlern oder Milchsammelstellen Erzeugnisse der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, der Gärtnerei, Vieh oder Milch ohne Mehrwertsteuerbelastung bezogen werden, kann die steuerpflichtige Person 2,6 % des ihr in Rechnung gestellten Betrages (100 %) als Vorsteuer abziehen (Art. 28 Abs. 2 MWSTG).

Beispiel
Die Sennerin Josefine Fässler stellt dem steuerpflichtigen Hotel Rössli folgende Urprodukte ohne Mehrwertsteuerausweis in Rechnung:

80 kg Alpkäse

à CHF 18.00

CHF

1'440.00

50 kg Alpenbutter

à CHF 17.00

CHF

  850.00

Total

CHF

2'290.00

Berechnung des Vorsteuerabzugs beim Hotel Rössli

2,6 % von CHF 2'290.00 (100 %)

CHF

59.55

Als Erzeugnisse der Urproduktion gelten beispielsweise Milch, Kartoffeln, Gemüse, Früchte, Eier, Honig sowie Vieh und Geflügel.

[Abbildung: im Original]

Weitere Informationen zu diesem Thema können der MWST-Branchen-Info Urproduktion und nahestehende Bereiche entnommen werden.