Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2002/6: Verfassungsartikel über den Schutz vor Naturgefahren · 20 Seiten

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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation U V E K Département fédéral de l’Environnement, des Transports, de l’Energie et de la Communication E T E C Dipartimento federale dell’Ambiente, dei Trasporti, dell’Energia e delle Comunicazioni A T E C

3003 Bern, 20. Januar 2003

Verfassungsartikel über den Schutz vor Naturgefahren – Vernehmlassungsergebnisse

1 Ausgangslage

Seit 1995 war die Erdbebenvorsorge wiederholt Gegenstand parlamentarischer Vorstösse. Der letzte Vorstoss wurde von Nationalrat Walter Hess am 13. Dezember 2000 eingereicht (PaIv 00.458 – Erdbeben. Nationale Versicherung für Gebäude) und verlangte die Einrichtung einer nationalen Gebäudeversicherung mittels Schaffung von Rechtsgrundlagen für einen Spezialfonds für nicht versicherbare Erdbebenschäden.

In den Beratungen der UREK-N über die PaIv Hess Walter wurde festgestellt, dass die immensen Schäden, die Erdbeben verursachen können, nur zu einem kleinen Teil versichert werden können. Präventive Massnahmen wurden daher als wichtiger angesehen als die Frage einer nationalen Versicherung. Da in diesem Bereich Lücken festgestellt wurden, bildete die UREK-N eine Subkommission mit dem Auftrag, einen Entwurf für einen Verfassungsartikel zur Erdbebensicherheit auszuarbeiten und der PaIv Hess Walter gegenüberzustellen. Nachdem die UREK-N dem von der Subkommission vorgelegten Entwurf für einen neuen Verfassungsartikel zugestimmt hatte, zog Nationalrat Walter Hess seine Initiative zurück. Die UREK-N verabschiedete den Entwurf in Form einer Parlamentarischen Initiative und beauftragte das UVEK am 13. November 2001, ein Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf eines Verfassungsartikels über den Schutz vor Naturgefahren (Art. 74a BV) zu eröffnen. Die Vernehmlassung dauerte vom 13. Mai 2002 bis 31. Oktober 2002.

Zur Vernehmlassung eingeladen wurden die 26 Kantonsregierungen, die beiden Bundesgerichte, 13 politische Parteien, 11 Spitzenverbände der Wirtschaft und 24 weitere Organisationen und Verbände.

2 Eingegangene Stellungnahmen

Alle Kantone haben zum Entwurf Stellung genommen. Die beiden Bundesgerichte haben auf eine Stellungnahme verzichtet. Von den politischen Parteien haben sich CSP, CVP, LPS, SPS und SVP geäussert.

Weitere Stellungnahmen stammen von 5 Spitzenverbänden der Wirtschaft und 2 Versicherungsverbänden. Eine der beiden Natur- und Heimatschutzorganisationen sowie die beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen haben nicht geantwortet. Antworten eingereicht haben ferner die Fachorganisationen, die Verbände der Bauwirtschaft, der Städte- sowie der Gemeindeverband und die Schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltschutzdirektoren-Konferenz (BPUK) eingetroffen. Ebenfalls geäussert haben sich schliesslich die vier angeschriebenen Kommissionen.