Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2002/6: Verfassungsartikel über den Schutz vor Naturgefahren · 20 Seiten
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habe. Ohne auf die KGV zu verweisen, erachten einige Teilnehmer diese Pflicht als Eingriff in die kantonale (Finanz-)Hoheit (CNG, SZSV).
- Weiter sei die Deckung der Erdbebenschäden durch den Schweizerischen Pool für
Erdbebendeckung (1978) bereits sichergestellt. Dieser wird als ausreichend erachtet (AG, FR, GE, GR, JU, LU, NW, SH, TG, VD, ZH, LPS, CSP, SGV, VKF, HEV, Centre patronal).
- Eine andere Gruppe vertritt die Auffassung, dass das Erdbebenrisiko anders als die
übrigen Naturgefahren schwer zu versichern sei und die finanzielle Stabilität der Versicherer beeinträchtigt werden könnte. Ausserdem sei die Erdbebengefährdung von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich. Für die Kantone Graubünden, Tessin und Zürich wäre die geplante Versicherungspflicht wirtschaftlich unverhältnismässig und wenig zweckmässig. Der Kanton Tessin fügt hinzu, dass der Versicherungsschutz im Bereich der Wasserkraftwerke angemessen und ausreichend sei.
- Einige Teilnehmer (SIA, SBV, bauenschweiz) weisen darauf hin, dass die Einführung
einer Versicherungspflicht von untergeordneter Priorität ist.
- Nach Auffassung des Kantons Freiburg stellt sich die Frage der Versicherungspflicht
im Zusammenhang mit der Vorlage gar nicht.
Der SVV und der VSU sind der Meinung, dass eine obligatorische Koppelung der Erdbebendeckung an die Feuerversicherung die Erreichung des Ziels der Solidarität ermöglichen würde. Eine breite Abstützung wird vom SVV als unerlässlich erachtet. Der Kanton Genf schliesst nicht aus, dass eine solche Versicherung auf Bundesebene in einigen Jahrzehnten eingeführt wird, wenn das Risiko dank der Prävention kleiner und die Prämien folglich tiefer sein werden. Die SGCI schliesslich nimmt zwar zur Frage selbst keine Stellung (da der Bericht zu wenig klar sei), weist aber darauf hin, dass mit der Versicherung noch keinerlei Schadensprävention erfolgen würde.
3.2.6 Wenn ja, soll die nähere Ausgestaltung der Versicherung den Kantonen überlassen werden? Ja
3 Kantone (BS, SO, UR), das Schweizerische Komitee für Kulturgüterschutz, 1 Fachorganisation (SAB), 1 Verband der Bauwirtschaft (SGEB), der Gemeinde- und der Städteverband sowie das Kantonsforstamt Zug und die Jungfreisinnigen Schweiz sind der Meinung, dass die konkrete Umsetzung den Kantonen überlassen werden soll. Auch die Teilnehmer, welche eine Versicherungspflicht auf Bundesebene ablehnen (und Frage 6 somit nicht zu beantworten hatten), sprechen sich für die Beibehaltung der näheren Ausgestaltung durch die Kantone aus. Nach Auffassung des Verbands der Schweizer Unternehmen und der SVV soll der Bund hingegen klare Vorgaben erarbeiten, welche durch die Kantone zu beachten sind.
Nein
1 Kanton (BE), 2 Verbände (VSU – der Frage 5 negativ beantwortet – und die SGCI), 1 Versicherungsverband (SVV – der Frage 5 negativ beantwortet) sowie der Stabsdienst der Genfer Polizei plädieren für eine einheitliche Lösung (auch Kantone mit geringer Gefährdung sollten sich betroffen fühlen). Der Kanton Wallis und die EGK verzichten auf eine Stellungnahme zu diesem Punkt. Für die SPS stellt sich diese Frage zur Zeit noch nicht.