Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2002/6: Verfassungsartikel über den Schutz vor Naturgefahren · 20 Seiten

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Erdbebenversicherung

Der SVV hat bezüglich der Versicherungsmöglichkeit (Kapazität, Preis, Ausgestaltung) bereits umfassende Grundlagen geschaffen und prüft im Moment gemeinsam mit dem Bundesamt für Privatversicherungen die Einführung einer Erdbebenversicherung mittels Änderung der Elementarschaden-Verordnung. Seit 1993 bestehe die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis eine individuelle Versicherung gegen Erdbeben (als Zusatz zur Feuerversicherung) abzuschliessen.

Kontrollsystem für die Ingenieurbüros

Um die Umsetzung des Verfassungsartikels in der Praxis sicherzustellen, schlägt der SSV vor, im baupolizeilichen Bewilligungsverfahren von den involvierten Ingenieurbüros den schriftlichen Nachweis zu verlangen, dass die SIA Norm 160 (resp. 260) (mit der Dimensionierung auf Erdbebensicherheit bzw. auf andere Naturgefahren) eingehalten ist. Im Rahmengesetz könnte auch die Anwendung der SIA-Normen (EC) festgeschrieben werden. Die Behörden sollten sich zurückhalten, eigene Prüfstellen aufzubauen. Die Eigenverantwortung der Bauherrschaft sei zu fördern.

Kompetenzzentren für die lokalen Katastrophenzellen

Die Schweizerische Gebirgswaldpflegegruppe weist darauf hin, dass die lokalen und regionalen Katastrophenzellen Kompetenzzentren benötigen. Sie spricht sich für das Streben nach Komplementarität anstelle eines Wettbewerbs der Kompetenzen aus. In normalen Zeiten würden sich die Kompetenzzentren mit der Ausbildung von lokalen Experten und der Errichtung eines Informationssystems beschäftigen, das in der Lage sei, schnell zu reagieren (die Kompetenzzentren könnten dank der dezentralisierten Struktur der Forstdienste rasch eingerichtet werden).