Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2002/6: Verfassungsartikel über den Schutz vor Naturgefahren · 20 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 15Fedlex · Ergebnisbericht

- 15 -

AR, SG, TG, ZH, der VSU und der CNG votieren für einen Verfassungsartikel, der sich auf die Erdbebenvorsorge beschränkt. Ein allgemeiner Verfassungsartikel für den Schutz vor allen Naturgefahren sei zu wenig fassbar. Es sei zudem nicht vorgesehen, ein allgemeines Gesetz über die Naturgefahren zu schaffen, sondern ein Rahmengesetz über den Erdbebenschutz (CNG).

3.2.5 Soll für das Erdbebenrisiko eine Versicherungspflicht auf Bundesebene (Rahmengesetz) eingeführt werden? Ja

5 Kantone (BE, BS, SO, UR, VS), 1 politische Partei (SPS), das Schweizerische Komitee für Kulturgüterschutz, 1 Fachorganisation (SAB), 1 Gesellschaft der Bauwirtschaft (SGEB), der Gemeinde- und der Städteverband, 1 Kommission (EGK) sowie das Kantonsforstamt Zug, der Stabsdienst der Genfer Polizei und die Jungfreisinnigen Schweiz unterstützen die Idee einer Versicherungspflicht auf Bundesebene.

Die meisten Befürworter (BE, SO, VS, SPS, SAB, SGEB, EGK, Kantonsforstamt Zug, Jungfreisinnige Schweiz) sind der Ansicht, dass der Versicherungsschutz gleichzeitig mit den präventiven Massnahmen verbessert werden soll. Der Kanton Solothurn möchte das bestehende System der KGV ergänzen, welche Schäden an öffentlichen Infrastrukturanlagen (Strassen, Eisenbahnlinien, Wasserversorgungen usw.) nicht decken. Der Kanton Wallis möchte die – seiner Ansicht nach minimalistisch handelnden – privaten Gesellschaften verpflichten, das Erdbebenrisiko zu versichern und den Anteil am Prämienbetrag zu erhöhen, den die Kantone heute für die Risikoprävention erhalten. Die SPS empfiehlt die Umsetzung strengerer Baunormen, bevor über eine allfällige Versicherungspflicht nachgedacht wird. Für die SGEB darf diese Frage nicht zu einer Verzögerung des vorgesehenen Rahmengesetzes zur Erdbebenvorsorge führen.

Die Versicherungspflicht sei schon aus volkswirtschaftlichen Gründen zu begrüssen (BS, Schweizerisches Komitee für Kulturgüterschutz, SSV). Gemäss SSV weisen die heutigen Regelungen der verschiedenen kantonalen und privaten Gebäudeversicherungen grosse Lücken und/oder Uneinheitlichkeiten im Versicherungsschutz bezüglich Naturgefahren auf.

Für den Kanton Uri und den SGV ist nachzuweisen, dass die Prämien für die Versicherungsnehmer tragbar sind. Andernfalls soll auf die Versicherungspflicht verzichtet werden.

Nein

20 Kantone (AG, AR, BL, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SZ, TG, TI, VD, ZH, ZG), die BPUK, 4 politische Parteien (LPS, CSP, CVP, SVP), 4 Spitzenverbände der Wirtschaft (SGV, VSU, CNG, FRSP), 2 Versicherungsverbände (AVKF, SVV), 3 Fachorganisationen (PLANAT, SWV, SZSV), 4 Verbände der Bauwirtschaft (SIA, SBV, SSI, bauenschweiz), der HEV und das Centre patronal erachten eine Versicherungspflicht auf Bundesebene für unnötig. 5 Hauptgründe werden für diese ablehnende Haltung vorgebracht:

- Zahlreiche Teilnehmer (AG, AR, GR, JU, LU, NE, SG, SZ, TG, ZH, ZG, CSP, CVP,

SVP, VKF, SSI) sehen keinen Bedarf für ein Versicherungsobligatorium auf Bundesebene, weil das bestehende System der KGV zweckmässig sei und sich bewährt