Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2002/6: Verfassungsartikel über den Schutz vor Naturgefahren · 20 Seiten

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3.3 Weitere Bemerkungen

Finanzielle Auswirkungen

Zahlreiche Teilnehmer (AG, BE, FR, GL, GR, JU, LU, NE, SG, SH, SO, VD, SVP, VSU, CNG) lehnen neue finanzielle und personelle Belastungen ab. Sie sind der Ansicht, dass die Auswirkungen der Vorlage nicht klar genug sind (es würden zu wenig Angaben bestehen, um sie abzuschätzen). Der Kanton Solothurn hält fest, dass die Sanierung öffentlicher Gebäude ohne finanzielle Unterstützung des Bundes die Möglichkeiten der meisten Kantone übersteigen würde. Der Kanton Waadt befürchtet, dass Mehrkosten für die Immobilienbesitzer auf die Mieten überwälzt würden und somit schliesslich von den Mietern getragen werden müssten.

Zentrale Alarmstelle

Der Kanton Aargau weist darauf hin, dass die heutige Situation mit verschiedenen Alarmstellen (wie Meteo Schweiz, NAZ usw.) nicht mehr zu befriedigen vermöge; auf Stufe Bund sei eine zentrale Alarmstelle für die Kantone erforderlich. Eine effiziente Unterstützung der Kantone könne nur durch die Einrichtung einer zentralen Alarm- und Ansprechstelle (auch für den Mitteleinsatz) gewährleistet werden.

Übernahme der Schäden an öffentlichen Infrastrukturanlagen

Für den Kanton Solothurn ist die Frage der Deckung von Schäden an öffentlichen Infrastrukturanlagen im Rahmen der vorgeschlagenen Gesetzgebung anzugehen. Bei grösseren Erdbebenschäden werde die Schweiz an die Grenze ihrer Regenerierbarkeit stossen. In solchen Fällen werde die Schweiz auf internationale Hilfe angewiesen sein.

Einrichtung einer Fachstelle zur Erdbebenertüchtigung der Kulturgüter

Der Schlussbericht der Arbeitsgruppe «Erdbebengefährdung für Kulturgüter» 200 schlägt die Einrichtung einer Fachstelle (z.B. bei der ETH oder dem BWG) für Erdbebenertüchtigung der Kulturgüter vor. Eine solche Institution könnte Gewähr bieten für die Einhaltung von Normen und Standards, den Aufbau einer Datenbank mit Informationen zum Thema Kulturgüter und Naturgefahren sowie weitere Aufgaben. Der Bericht wird vom Schweizerischen Komitee für Kulturgüterschutz und dem SZSV in Erinnerung gerufen. Gemäss dem SZSV geht die Formulierung der PLANAT zu wenig weit und jeder Kanton könnte machen, was er wolle. Er unterstützt deshalb die Vorlage der UREK-N.

Internationale Zusammenarbeit

Nach Ansicht der NAZ sind die operationellen Mittel für die Bewältigung von Erdbeben in der Schweiz und im Ausland vorhanden. Die Mittel müssten zeitgerecht und kohärent mobilisiert werden können. Dazu seien die bestehenden Schnittstellen zwischen den beteiligten Partnern in den Kantonen, im Bund und im Ausland zu regeln. Die Koordinationsstelle Erdbebenvorsorge (KEV) sei heute für den Bereich der Erdbebenvorsorge zuständig. Bei Inkrafttreten des Verfassungsartikels müsste der Aufgabenbereich der KEV auf sämtliche Naturgefahren ausgedehnt werden.