Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2002/6: Verfassungsartikel über den Schutz vor Naturgefahren · 20 Seiten
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3.2 Antworten zu den Vernehmlassungsfragen
3.2.1 Halten Sie es für nötig, dass der Erdbebenschutz verbessert wird? Ja
23 Kantone (AG, AR, BE, BL, BS, FR, GL, GE, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH), die BPUK, 5 politische Parteien (CSP, CVP, LPS, SPS, SVP), 4 Spitzenverbände der Wirtschaft (SGV, FRSP, VSU, SGCI), 1 Versicherungsverband (SVV), das Schweizerische Komitee für Kulturgüterschutz, 5 Fachorganisationen (PLANAT, CHGEOL, SAB, SZSV, FAN), die Nationale Alarmzentrale (NAZ), 4 Verbände der Bauwirtschaft (SGEB, SBV, SIA, SSI), der Gemeinde- und der Städteverband und 4 Fachkommissionen (Eidgenössische Wasserwirtschaftskommission, Eidgenössische Geologische Fachkommission, Normkommission SIA 160, Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege) erachten die Förderung der Erdbebenvorsorge als wichtig. Gleicher Ansicht sind der Stabsdienst der Genfer Polizei, das Kantonsforstamt Zug, das Centre patronal, die Jungfreisinnigen Schweiz und ein Naturgefahrenexperte.
Die Prävention sei wichtig, soll aber im Kompetenzbereich der Kantone bleiben (AR, BL, GL, OW, SG, SH, VD, BPUK, FRSP); für den Erdbebenschutz seien die bestehenden Instrumente auszuschöpfen, die durchaus ausreichend seien (FR, JU, NE, LPS, SVP). Weiter solle die Verhältnismässigkeit der Massnahmen gewährleistet werden (CSP, LPS, SGV, Centre patronal).
Nein
2 Kantone (GR, TG), 1 Spitzenverband (CNG) und 1 Versicherungsvereinigung (VKF) vertreten den Standpunkt, dass die Erdbebenvorsorge in Anbetracht des sehr geringen Risikos, der (unverhältnismässig) hohen Kosten und der bereits bestehenden Massnahmen ausreichend ist. Der Kanton Graubünden erachtet eine Optimierung des Erdbebenschutzes in den Bereichen der Forschung, Gefahrenanalyse, Grundlagen und Warnung jedoch für sinnvoll. Der Kanton Thurgau und die VKF halten die vom Schweizerischen Erdbebenpool vorgeschlagene Lösung für ausreichend. Der CNG setzt sich für die Beschränkung der Massnahmen auf die gefährdeten Kantone und, in den anderen Kantonen, auf öffentliche Gebäude oder Bauten von erheblicher Bedeutung ein. Eine Fachorganisation (SWV) erachtet die Verbesserung des Erdbebenschutzes aus der Sicht der Wasserkraftnutzung für unnötig (da keine Fälle bekannt sind, wo Verluste von Menschenleben durch das Versagen einer Talsperre im Erdbebenfall resultierten).
3.2.2 Wenn ja, soll der Bund in diesem Bereich wie bei den andern Naturgefahren die Führung übernehmen? Ja
14 Kantone (AG, AR, BE, BL, BS, GE, NW, OW, SG, SO, SZ, TI, UR, VS), die BPUK, 2 politische Parteien (CVP, SPS), 3 Spitzenverbände der Wirtschaft (VSU, SGCI, CNG), 1 Versicherungsverband (SVV), das Schweizerische Komitee für Kulturgüterschutz, 5 Fachorganisationen (CHGEOL, SZSV, FAN, SAB, SWV), die Nationale Alarmzentrale (NAZ), 4