Unterlagen
Vernehmlassung 2003/167: Änderung Energieverordnung und Verordnung UVEK über Angabe auf der Energieetikette von neuen Personenwagen · 35 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 4Fedlex · Vorlage
Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Bundesamt für Energie BFE
Sektion Recht
10. März 2006
Erläuterungen
zur Änderung der Energieverordnung (EnV) und der Verordnung des UVEK über Angaben auf der Energieetikette von neuen Personenwagen (VEE-PW)
1. Ausgangslage
Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen im Wesentlichen zwei Bereiche:
- die Deklaration der Energieeffizienz bei Personenwagen; und
- die Deklaration des Energieverbrauchs bei Raumklimageräten (Einführung einer Deklaration in Anpassung an das EU-Recht).
2. Energieverbrauch bei Personenwagen (Anhang 3.6 EnV und VEE-PW)
Die Energieetikette für Personenwagen wurde auf den 1. Januar 2003 eingeführt. Die Vorschriften dazu befinden sich hauptsächlich in Anhang 3.6 EnV sowie in der VEE-PW. Eine erste Änderung zur Erstreckung der Gültigkeitsdauer von Anhang 3.6 erfolgte per 1. Juli 2004. Per 1. Oktober 2004 wurden die Energie-Effizienzkategorien in der VEE-PWs neu definiert. Mit Blick auf die technische Entwicklung bei den Personenwagen und die Erfahrungen im Vollzug dieser Vorschriften sollen die beiden Erlasse angepasst werden.
2.1 Lösung der Gewichtsproblematik
Die Berechnung der Bewertungszahl, die ihrerseits massgebend für die Bildung der Effizienzkategorien ist, beruht auf dem Treibstoffverbrauch relativ zum Gewicht. Der Grund für den Einbezug des Gewichts liegt darin, dass nicht nur Kleinwagen in der effizientesten Kategorie vorkommen sollen.
Man geht davon aus, dass sich der Konsument für einen bestimmten Gebrauchsnutzen entscheidet (z.B. Anzahl Sitzplätze, Zuladungsmöglichkeiten), der sich im Gewicht niederschlägt. Der Käufer oder die Käuferin soll innerhalb der Gewichtsklasse, die in Frage kommt, die Möglichkeit haben, zwischen Fahrzeugen unterschiedlichen Effizienzkategorien zu vergleichen und zu wählen. Die Berechnungsmethode hat jedoch einen unerwünschten Nebeneffekt: besonders schwere Fahrzeuge mit relativ hohem Verbrauch können unter Umständen in eine effizientere Kategorie fallen als vergleichsweise leichte Fahrzeuge mit niedrigem Verbrauch. Dies ist nicht im Sinne der Energieetikette und stellt deren Glaubwürdigkeit in Frage.
Die Formel für die Berechnung der Bewertungszahl wird deshalb so geändert, dass das Fahrzeuggewicht abgeschwächt wird, und zwar umso stärker, je schwerer das Fahrzeug ist.
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