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Vernehmlassung 2003/167: Änderung Energieverordnung und Verordnung UVEK über Angabe auf der Energieetikette von neuen Personenwagen · 35 Seiten

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Anhang 1.2 (Art. 7 Abs. 1 und 2, 21a Abs. 1 Bst. c, 10 Abs. 1-4 und 11 Abs. 1)

Klammerverweis zu Anhang 1.2

(Art. 21a Abs. 1 Bst. c) und Ziff. 6 Einleitungssatz

Anforderungen an das Inverkehrbringen von netzbetriebenen elektrischen Haushaltskühl-, Tiefkühl- und Gefriergeräten sowie deren Kombinationen

6 Prüfstelle

Das Bundesamt anerkennt eine Stelle als Prüfstelle (Art. 21a Abs. 1 Bst. c), wenn diese: …