Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2003/4: Neuregelung des Vernehmlassungsverfahrens des Bundes (Teilrevision RVOG) · 22 Seiten

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1.6 Hinweis auf parlamentarische Vorstösse

Das Vernehmlassungsverfahren war wiederholt Gegenstand parlamentarischer Vorstösse wenn es um Fragen einer gesetzlichen Regelung3, die Handhabung in der Praxis4 oder eine Verbesserung und Straffung des Verfahrens ging5. Vereinzelt wurde auch die Abschaffung des Vernehmlassungsverfahrens gefordert6. Diese Forderung hat angesichts der verfassungsrechtlichen Verankerung des Vernehmlassungsverfahrens heute kaum mehr Bedeutung. In Vorstössen zu den Themen "Föderalismus"7 und "Vollzugstauglichkeit"8 wurde wiederholt Bezug zum Vernehmlassungsverfahren genommen.

Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf kann das Postulat Fässler9, das Erleichterungen bei der Einsichtnahme in die Stellungnahmen von Vernehmlassungsteilnehmenden verlangt, als erfüllt abgeschrieben werden. Dem Anliegen der Postulantin wird mit der Verankerung des Öffentlichkeitsprinzip und der Regelung des Zugangs zu den eingereichten Stellungnahmen in Artikel 57f Absatz 2 des Entwurfs vollumfänglich entsprochen.

386.243 P Kommission des Nationalrats vom 13.3.1989: Vernehmlassungsverfahren.

Straffung. Vgl. dazu auch Votum BÄUMLIN (AB 1989 N 405): "Das Vorverfahren der Gesetzgebung, in dem die Vernehmlassungen geschehen, hat Einfluss auf die Tätigkeit der beiden Kammern, auf ihre Beratungen. Deshalb ist es zweifellos richtig, das Vernehmlasssungsverfahren gesetzlich geregelten Grundzügen zu unterstellen, ...".

499.5155 Fra Weigelt vom 4.10.1999: Ausgrenzung von Vernehmlassungsadressaten.

98.3311 Int Frick vom 25.6.1998: Keine Aushöhlung der demokratischen Institutionen durch den "Runden Tisch".

91.3276 Po Leuba vom 16.9.1991: Vernehmlassungsvorlagen. Angaben der finanziellen Konsequenzen für die Kantone (Annahme NR 13.12.1991).

594.3084 Int Camponovo vom 7.3.1994: Vernehmlassungsverfahren [Neue Formen der

Vernehmlassung für Vorhaben von erheblicher Tragweite].

93.3659 Po Leuba vom 17.12.1993: Vernehmlassungsverfahren. Verbesserung.

86.243-1 Mo Kommission NR vom 13.3.1989: Vernehmlassungsverfahren. Straffung. (Annahme als Po NR 13.3.1989).

86.243 Pa Iv Müller Andreas vom 18.12.1986: Vernehmlassungsverfahren. Straffung.

696.421 Pa Iv Dünki vom 10.6.1996: Abschaffung des Vernehmlassungsverfahrens

(Ablehnung NR 21.3.1997).

702.3083 Po Joder vom 20.3.2002: Bundesverfassung. Umsetzung des Gemeinde-, Städte-

und Berggebietsartikels (Annnahme NR 21.6.2002).

896.456 Pa Iv Rhinow vom 26.11.1996: Verbesserung der Vollzugstauglichkeit von

Massnahmen des Bundes (Folge gegeben NR 12.6.1997 [AB 1997 S 565-567]); Bericht der SPK-S vom 15.2.1999 (BBl 1999 2761); Stellungnahme des Bundesrates vom 31.3.1999 (BBl 1999 3411).

Vgl. auch den Bericht der GPK-S vom 10.11.1997: Vollzug dvon Bundespolitiken: Zusammenarbeit von Bund und Kantonen und Berücksichtigung der kantonalen Stellungnahmen im Rahmen der Vernehmlassungsverfahren (BBl 1998 1965); Stellungnahme des Bundesrates vom 27.4.1998 (BBl 1998 3787).

901.3326 Einsicht in die Stellungnahmen von Vernehmlassungsteilnehmerinnen und –

teilnehmern (Annahme: NR 5.10.2001).