Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/101: Fonds für Agglomerationsverkehr und Nationalstrassen (Infrastrukturfonds) · 30 Seiten

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1 Ausgangslage

Der Bundesrat hat am 13. April 2005 die Vorlage „Fonds für Agglomerationsverkehr und Nationalstrassen (Infrastrukturfonds)“ in die Vernehmlassung geschickt. Diese dauerte bis zum 15. Juli 2005.

Ziel der Vorlage ist die Sicherstellung der Finanzierung für die heute ungelösten Infrastrukturprobleme im Verkehrsbereich. Im Zentrum steht die Bereitstellung von Bundesmitteln für den Agglomerationsverkehr. Zudem muss auch die Finanzierung der Fertigstellung und Sicherstellung der Funktionalität des Nationalstrassennetzes gewährleistet bleiben. Schliesslich ist die Finanzierung der Substanz und Werterhaltung bei den bestehenden Infrastrukturen in den Randregionen und Berggebieten sicherzustellen. Das in die Vernehmlassung geschickte Konzept umfasste drei Teile:

- Dringlichkeitsfonds als sofort wirksame Massnahme,

- Infrastrukturfonds,

- Flankierende Massnahmen für die Randregionen und Berggebiete.

Für Details zur Vernehmlassungsvorlage wird auf den Bericht für die Vernehmlassung vom 13. April 2005 verwiesen.1

2 Teilnahme am Vernehmlassungsverfahren

Zur Vernehmlassung wurden die kantonalen Stellen, Städte und Gemeinden, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, Spitzenverbände der Wirtschaft, Verkehrsverbände und - organisationen, Umwelt-, Natur- und Heimatschutzorganisationen sowie weitere begrüsst. 99 Stellungnahmen trafen in der Folge ein. Die Liste der Vernehmlassungsadressaten und -teilnehmer2 ist im Anhang 2 aufgeführt.

Vernehmlassungsteilnehmer

Keine Spontane Eingegangene Total eingeladen Stellungnahme Antworten Stellungnahmen Kantonale Stellen 29 1 129

Städte und Gemeinden 2 -- 46

Parteien 16 9 --7

Spitzenverbände der Wirt- 8 2 --6

schaft Verkehrsverbände und - 13 1 214

organisationen Umwelt-, Natur- und Heimat- 4 -- 59

schutzorganisationen Weitere Vernehmlassungsadressatinnen und 11 3 2028

-adressaten Total 83 16 3299

1 http://www.uvek.admin.ch/dokumentation/medienmitteilungen/artikel/20050406/02226/index.html

2 Der besseren Lesbarkeit halber wird für alle Vernehmlasssungsteilnehmerinnen und Vernehmlassungsteilnehmer jeweils die männliche Form benützt, sie gilt selbstverständlich stellvertretend für beide Geschlechter.