Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/101: Fonds für Agglomerationsverkehr und Nationalstrassen (Infrastrukturfonds) · 30 Seiten

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3 Zusammenfassung der Ergebnisse

Grundsätzliche Haltung

Die Stossrichtung der Vorlage wird allgemein gutgeheissen und insbesondere das rasche Handeln des Bundesrates nach der Ablehnung des Avanti-Gegenvorschlags begrüsst. Unterstützt werden namentlich die Schaffung eines Infrastrukturfonds mit zweckgebundenen Strassengeldern, die Unterstützung des Agglomerationsverkehrs, die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes, die rasche Realisierung von dringenden und baureifen Projekten sowie der Abbau der heutigen Rückstellungen bei der Spezialfinanzierung Strassenverkehr. Zudem wird begrüsst, dass Massnahmen für die Randregionen und Berggebiete vorgeschlagen werden. Trotz Zustimmung im Grundsatz werden aber auch zahlreiche gewichtige Änderungen bzw. Nachbesserungen verlangt. Kontrovers sind die Meinungen insbesondere bezüglich der Verteilung der Gelder auf die einzelnen Verkehrsträger.

Das zweistufige Konzept mit einem langfristigen Infrastrukturfonds und einem Dringlichkeitsfonds als Übergangslösung wird nur von einer Minderheit in der vorgeschlagenen Form begrüsst. Eine grosse Anzahl der Vernehmlassungsteilnehmer befürwortet die Schaffung eines Fonds und eines einzigen Gesetzes mit einer „Übergangsregelung“, um die dringlichen Projekte rasch umzusetzen.

Die Liste der dringlichen Projekte wird insbesondere von den Strassenvertretern als zu sehr auf den öffentlichen Verkehr ausgelegt bezeichnet und somit als „verfassungswidrig“ abgelehnt. Auch von der SVP und der Wirtschaft wird bemängelt, dass die Liste zu wenig „ausgewogen“ sei, weshalb eine Überarbeitung der Liste gefordert wird. Die Gewichtung der in den Vernehmlassungsunterlagen enthaltenen Projektliste wird hingegen von der SP, den Gewerkschaften, den Umweltverbänden sowie dem Stadtrat von Zürich begrüsst. Daneben wird insbesondere bemängelt, dass nicht genügend transparent gemacht wurde, nach welchen Kriterien die Projekte ausgewählt wurden. Die Liste soll nochmals überarbeitet und die Kriterien sowie der Auswahlvorgang offen gelegt werden. Die Kantone wünschen in den Prozess der Auswahl der Projekte stärker einbezogen zu werden.

Zum Infrastrukturfonds

Der Infrastrukturfonds wird von einer Mehrheit grundsätzlich gutgeheissen. Klar abgelehnt wird er in der vorliegenden Form von der Grünen Partei und den Umwelt-, Natur- und Heimatschutzorganisationen.

Die geplante Mitfinanzierung von Verkehrsprojekten im Bereich Agglomerationsverkehr über den Infrastrukturfonds wird von einer starken Mehrheit gutgeheissen. Zur Aufteilung der Gelder auf verschiedene Verkehrsträger bestehen jedoch sehr unterschiedliche Vorstellungen.

Die geplante Fertigstellung des Nationalstrassennetzes über den Infrastrukturfonds wird von einer Mehrheit gutgeheissen. Die Grüne Partei, die Umwelt- und Naturschutzorganisationen und der Kanton Zürich sprechen sich klar gegen eine Mitfinanzierung der Fertigstellung des Nationalstrassennetzes über den Infrastrukturfonds aus.

Der dritte über den Infrastrukturfonds zu finanzierende Bereich – die Aufrechterhaltung der Netzfunktionalität bei den Nationalstrassen – ist am stärksten umstritten. Sehr skeptisch äussern sich die SP, die Grüne Partei, die Umwelt- und Naturschutzorganisationen sowie die Gewerkschaften. Es wird gefordert, dass jeder weitere Ausbau des Nationalstrassennetzes dem fakultativen Referendum unterstellt werden soll.

Zu den Massnahmen in Randregionen und Berggebieten

Dieser Bereich wird ebenfalls kontrovers beurteilt. Insbesondere Randregionen und Berggebiete fühlen sich in ihren Anliegen durch die Vorlage zu wenig ernst genommen. Die Massnahmen seien insgesamt zu vage und wenig konkret. Es wird gefordert, hier konkretere Vorschläge zu unterbreiten. So