Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/101: Fonds für Agglomerationsverkehr und Nationalstrassen (Infrastrukturfonds) · 30 Seiten
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4.5 Massnahmen für Randregionen und Berggebiete
Die vorgeschlagenen Massnahmen für die Randregionen und Berggebiete werden von den Kantonen BE und OW, der BPUK/KöV, dem Gemeindeverband, der SP, der Wirtschaft, SGB, FSU, STV, SHV, der Agglomeration Basel, dem VRB sowie der association centre-jura, der GCLIM und RVAJ begrüsst und die grundsätzliche Notwendigkeit von Massnahmen für diese Räume anerkannt. Zusätzliche Mittel für Randregionen und Berggebiete werden von den Kantonen ZH und ZG sowie dem Städteverband abgelehnt und zusätzliche Kompensationsmassnahmen mit grösster Skepsis betrachtet.
Der Kanton NW, der Gemeindeverband, die SP und die Landschaft Davos Gemeinde bezeichnen die Vorschläge als zu vage und fordern eine Konkretisierung. Es wird zwar begrüsst, dass Vorschläge gemacht werden, die Massnahmen werden jedoch als ungenügend und nicht zielführend bezeichnet. Die Berg- und Randkantone UR, OW GL, AI, GR, die FDK, die SAB, die Handelskammer Graubünden sowie die Landschaft Davos Gemeinde bemängeln an den vorgeschlagenen Massnahmen insbesondere, dass sie in einem „krassen Missverhältnis“ zu den für die Agglomerationen bereitgestellten Mittel stehen. Die Mittel würden bei weitem nicht ausreichen, um die nötigen Investitionen zu bewältigen und die flankierenden Massnahmen sind völlig ungenügend, damit die anstehenden Aufgaben im Verkehrsbereich zu erfüllen seien. Es wird eine Gleichbehandlung mit den Agglomerationen gefordert. Die Kantone AI, NW, GL und TI, sowie der Gemeindeverband, die FDP und die SAB bemerken, dass die Vorschläge im Bereich des Agglomerationsverkehrs nicht zulasten der Randregionen und Berggebiete gehen dürfen, denn Bundesmittel sind auch im ländlichen Raum nötig und es besteht eine Notwendigkeit für finanzielle Mittel zugunsten der Randregionen und Berggebiete. Der SGB hingegen betont, dass Massnahmen zugunsten der Randregionen und Berggebiete nicht zulasten der Agglomerationen erfolgen dürfen.
Die SP, der SGB, die LITRA und der IGöV schlagen vor, dass die Finanzierung und der Substanzerhalt der Verkehrsinfrastrukturen von Strasse und Schiene in Randregionen und Berggebieten ebenfalls in den Fonds aufgenommen werden soll.
4.5.1 Hauptstrassenbeiträge
Die vorgeschlagene Erhöhung des Faktors Topographie zielt nach Ansicht des Kantons GR, der SP und der Grünen Partei sowie VCS, ASTAG, SEV, den Umwelt- und Naturschutzorganisationen, der HKG, SHV, association centre-jura, GCLIM und RVAJ in die richtige Richtung und wird grundsätzlich begrüsst. Hingegen sprechen sich die Kantone ZG, FR, BL und TG sowie der SVI klar gegen eine Erhöhung des Topographiefaktors zugunsten der Berggebiete aus.
Der Kantone SZ und OW fordern, dass seitens des Bundes mehr Mittel für Hauptstrassen in Randregionen und Berggebieten bereitzustellen sind. Die Kantone UR, AI, GR, VS, die SAB und die Handelskammer Graubünden möchten, dass die restlichen 1,5 Milliarden Franken, welche nach Entnahme der Einmaleinlage noch vorhanden sind, zu Gunsten von Hauptstrassenprojekten in Randregionen und Berggebieten bereitgestellt werden sollen. Als Alternative wird von UR, GR, SAB und der Handelskammer Graubünden vorgeschlagen, dass 15 % der Mittel des Fonds für diese Aufgaben reserviert werden sollen. Der Kanton UR, die LITRA und die SAB fordern, dass in Zukunft mindestens 5 % der zweckgebundenen Einnahmen der Mineralölsteuer für die Substanzerhaltung der Hauptstrassen reserviert werden und dies im Mineralölsteuergesetz verankert wird.
4.5.2 Schieneninfrastruktur
Die Vorschläge im Bereich Schieneninfrastrutur werden von der Grünen Partei und der EVP, den Umwelt- und Naturschutzorganisationen, dem VCS und dem SEV als vertretbar bezeichnet. Allerdings fordern die Grüne Partei, die Umwelt- und Naturschutzorganisationen, der VCS und der SEV, dass