Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/101: Fonds für Agglomerationsverkehr und Nationalstrassen (Infrastrukturfonds) · 30 Seiten
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4.3 Dringlichkeitsfonds
4.3.1 Dringlichkeitsfonds allgemein5
Der Dringlichkeitsfonds wird von einer starken Minderheit6 grundsätzlich begrüsst. Demgegenüber wird er in der vorliegenden Form von FDP, CVP, SVP, ACS, TCS, FRS, ASTAG, STV, bauenschweiz, centre patronal, auto-schweiz, VSCI und AGVS klar abgelehnt. Der Dringlichkeitsfonds wird von diesen Teilnehmern aber auch insofern gutgeheissen, dass er als Übergangsregelung in den Infrastrukturfonds integriert werden soll.
Die Äufnung des Fonds mit den Rückstellungen der Spezialfinanzierung Strassenverkehr wird nicht bestritten. Über die Höhe der Einlage bestehen hingegen unterschiedliche Auffassungen. Als Angemessen erscheint dem Kanton BE die in der Vernehmlassung vorgeschlagenen 2,2 Milliarden Franken. Mehr Mittel, bzw. Mittel in genügendem Umfang möchten die Kantone ZH, LU und NE, der Städte- und Gemeindeverband, der VöV, equiterre und die SBB. Einen Betrag von rund 3 Mrd. Franken (alle Mittel der Rückstellungen mit Ausnahme einer angemessenen Schwankungsreserve) möchten ACS, TCS, LITRA, IGöV, Allianz Verkehr, STV, VESTRA, die Fédération des Entreprises Romandes, SBV und die Infrastruktur Strasse in den Fonds einlegen. Die ganzen 3,7 Mrd. Franken sollen nach Ansicht der Kantone FR, VD und VS sowie der SVP über den Fonds verwaltet werden.
4.3.2 Projekte Dringlichkeitsfonds
Die heutige Liste wird von der SVP, den Strassenvertretern und Teilen der Wirtschaft abgelehnt. Es wird bemängelt, dass die Liste nicht ausgewogen sei und zu sehr auf den öffentlichen Verkehr ausgelegt.
Die Gewichtung der in den Vernehmlassungsunterlagen enthaltenen Projektliste wird hingegen vom Stadtrat von Zürich, der SP, den Gewerkschaften, den Umwelt-, Natur- und Heimatschutzorganisationen, VCS, IGöV und SEV sowie FSU begrüsst. Die SP lehnt hingegen ab, dass auf diesem Weg die Einsparungen aus den EP03 und 04 rückgängig gemacht werden sollen.
Die Aufnahme der drei S-Bahn-Projekte in die Liste bzw. die Finanzierung von S-Bahn-Projekten über den Fonds wird von den Kantonen SH, TG, TI und GE, dem Städteverband, der Ville de Genève, der SP und der Grünen Partei, von VCS, LITRA, VöV, IGöV, SEV, WWF, Alpeninitiative, Greenpeace, FFU, SHS, SBB, BLS, VESTRA, Pro Bahn Schweiz und transfair explizit gutgeheissen. SP, LITRA und SBB sprechen sich jedoch dafür aus, dass die Finanzierung von S-Bahnen später wieder über das Instrument der Leistungsvereinbarung mit den SBB abgewickelt werden solle, bzw. S-Bahnen hauptsächlich auch über dieses Instrument finanziert werden sollen. (vgl. Kapitel 4.6).
Wie vorgeschlagen eine abschliessende Liste ins Gesetz aufzunehmen bezeichnen die Kantone FR, SH und NE, die CVP und die SP, der SGB, VöV und IGöV als sinnvoll. Die Agglomeration Basel wünscht, dass nochmals geprüft werden soll, ob eine Aufnahme überhaupt sinnvoll ist. Gegen eine Aufnahme einer konkreten Liste ins Gesetz äussern sich die Kantone BE, NW, VD, die FDP, die VESTRA, die Infrastruktur Strasse, Lausanne Région sowie die association centre-jura, GCLIM und RVAJ. Die Liste sollte jedoch nach Ansicht der Kantone BL, SH, VD, der BPUK/KöV, dem VöV, der VESTRA und der Agglomeration Basel sowie Lausanne Région flexibel gestaltet sein, so dass ein „Nachrutschen“ von Projekten möglich ist, wenn es bei der Ausführung eines Projekts unerwartet zu
5 Der Dringlichkeitsfonds wird zwar von einigen Vernehmlassungsteilnehmern in der vorliegenden Form abgelehnt oder es wird verlangt, ihn in Form einer Übergangsregelung in den Infrastrukturfonds zu integrieren. Die Aussagen zu dieser „Übergangsbestimmung“ wurden in der Auswertung gleich behandelt wie diejenigen zu einem Dringlichkeitsfonds.
6 FR, BS, NE, SH, SSV, Stadtrat von Zürich, Ville de Genève, SP, GPS, CSP, SGB, Travail.Suisse, VCS, VöV, VSS, SEV, Fussverkehr Schweiz, IG Velo, WWF, Alpeninitiative, umverkehR, Pro Natura, Greenpeace, FFU, Ärzte/innen für Umweltschutz, SHS, FSU, Pro Bahn Schweiz, transfair, association centre-jura, GCLIM, RVAJ