Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/101: Fonds für Agglomerationsverkehr und Nationalstrassen (Infrastrukturfonds) · 30 Seiten

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auch der Betrieb des öffentlichen Verkehrs in den Randregionen und Berggebieten mitfinanziert werden soll.

Die Vorschläge im Bereich der Schieneninfrastruktur in Randregionen und Berggebieten bezeichnen die Kantone FR, UR, NW, GL, AI, GR, NE, die LITRA, die SAB und die Handelskammer Graubünden als zu vage und ungenügend. Zudem bestehe keine Garantie für die Umsetzung. Sie fordern eine Konkretisierung und tragfähige Lösungen. Eigene Vorschläge im Bereich der Schieneninfrastruktur in Randregionen und Berggebiete werden jedoch von keinem der Vernehmlassungsteilnehmer gemacht.

4.6 Verwendung zweckgebundener Strassengelder für den öffentlichen Verkehr und S-Bahnen

Die Verwendung von „Strassengeldern“ für den privaten als auch den öffentlichen Verkehr, bzw. für „Strasse und Schiene“ wird von einer grossen Mehrheit13 explizit begrüsst. Die Mitfinanzierung des öffentlichen Verkehrs in den Agglomerationen wird von niemandem bestritten, allerdings bestehen unterschiedliche Ansichten, welche Verkehrsträger unterstützt werden sollen. Die Kantone NW und ZG, die BPUK/KöV, die FDP, ASTAG, VSS, die Post, der FSU, die VESTRA und die Infrastruktur Strasse betonen zudem, dass es verfassungsrechtlich nicht möglich sei, öV-Projekte, bzw. Eisenbahnprojekte oder Schieneninfrastrukturen mitzufinanzieren, die ausserhalb einer Agglomeration liegen.

Die Mitfinanzierung von S-Bahnen und insbesondere die Unterstützung der drei S-Bahn-Projekte „Tiefbahnhof Zürich / Durchmesserlinie“, „MEVA“ und „CEVA“ werden von den Kantonen SH, TG, TI und GE, dem Städteverband, der SP und der Grünen Partei, sowie den Umweltverbänden, Organisationen des öffentlichen Verkehrs sowie der LITRA, der VESTRA, der Ville de Genève und transfair ausdrücklich begrüsst. Allerdings weisen SP, LITRA und die SBB darauf hin, dass die Finanzierung solcher Projekte später wieder wie gewohnt über die Leistungsvereinbarung mit den SBB stattfinden soll.

Hingegen bezeichnen die SVP, der SGV, die Strassenverbände, das Centre patronal, der SBV und der SHV die Verwendung der Rückstellungen „Spezialfinanzierung“ und der zweckgebundenen Strassengelder für S-Bahn-Projekte als verfassungswidrig. SVP, SGV, TCS, ASTAG, centre patronal und die Fédération des Entreprises Romandes sprechen sich zudem auch gegen eine Verwendung dieser Gelder für Projekte des Langsamverkehrs, des nicht-motorisierten Verkehrs und der kombinierten Mobilität aus und bezeichnen eine solche Mittelverwendung ebenfalls als verfassungswidrig. Hingegen wird die Verwendung von „Strassengeldern“ für Trams von niemandem abgelehnt.

Obwohl nach Ansicht der Fédération des Entreprises Romandes und des SBV die S-Bahn-Finanzierung eigentlich über die Leistungsvereinbarung finanziert werden soll, können sie eine gewisse Flexibilität akzeptieren, da der Strassenverkehr davon profitiert. Explizit hinter den Standpunkt, dass die Verwendung von „Strassengelder“ für S-Bahn-Projekte verfassungsmässig zulässig ist, stellen sich der SGB, die LITRA, der VöV, IGöV, die SBB, die BLS und die VESTRA. Die CVP wünscht, dass diese Frage vorgängig noch geklärt werden soll. Innerhalb des STV und der Allianz Verkehr sind die Mitglieder zu dieser Frage geteilter Meinung.

13 LU, NW, GL, SH, BPUK/KöV, FDK, Stadt Zug, FDP, SP, CSP, economiesuisse, SAV, SGB, KV, VöV, FRS, VSS, Die Post, FSU, STV, VESTRA, bauenschweiz, auto-schweiz, VSCI