Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/19: 11. AHV-Revision (Leistungsrevision) · 23 Seiten

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stimmen der Massnahme vorbehaltlos zu, währenddem der SAV-UPS wenigstens ausländische Witwen von AHV-Versicherten vom Anspruch auf Ergänzungsleistungen ausschliessen will, wenn der verstorbene Ehemann nicht eine Mindestbeitrags- oder Mindestaufenthaltsdauer aufwies.

Der SGB lehnt die Abschaffung der Witwenrente für kinderlose Frauen ab, unterstützt jedoch den neuen Rentenanspruch für Frauen, die im Zeitpunkt der Verwitwung Betreuungsaufgaben wahrnehmen. Der kvschweiz lehnt eine Änderung bei den Witwenrente ab, solange keine befriedigende Gesamtlösung für die 11. AHV-Revision gefunden ist, während Travail.Suisse mit der Abschaffung der Witwenrente für kinderlose Frauen unter der Bedingung einverstanden ist, dass die damit erzielten Einsparungen für die Finanzierung der vorgeschlagenen Vorruhestandsleistung verwendet würden.

Bei den weiteren interessierte Organisationen überwiegt die Zustimmung. FER, SKOS,

centre patronal, ASIP, svf, SBLV, VAA und SKF stimmen der vorgeschlagenen

Massnahme vorbehaltlos zu. Alliance F wertet die Flexibilisierung der Anspruchsvoraussetzungen für Frauen mit Betreuungsaufgaben im Zeitpunkt der Verwitwung und die Abschaffung der Witwenrente für kinderlose Frauen als gangbaren Kompromiss, fordert jedoch die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die EFS sind mit der vorgeschlagenen Massnahme einverstanden, sofern für Härtefälle eine Lösung gefunden wird. Die SKGB fordert, dass auch Männer mit Betreuungsaufgaben im Zeitpunkt der Verwitwung eine Hinterlassenenrente erhalten. Die SKGB fordert zudem die Einführung einer Konkubinatsrente unter analogen Voraussetzungen wie im BVG. Die Abschaffung von Rentenansprüchen im BVG für kinderlose Witwen will der SVS ausgeschlossen wissen, da andernfalls teilzeiterwerbstätige Witwen im Niedriglohnsegment zu Fürsorgefällen würden. Die VAA stimmt der vorgeschlagenen Lösung zu, sofern Witwen mit Kindern einen Eingliederungsbonus für den Wiedereinstieg erhalten.

SVV, Basler Armutskonferenz von unten und VASOS lehnen die Abschaffung der Witwenrente für Frauen ohne Kinder ab, da auch heute nicht davon ausgegangen werden könne, dass kinderlose Frauen in der Regel einer (vollzeitlichen) Erwerbstätigkeit nachgehen. Ein Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zwischen dem 50. und 60. Altersjahr sei äusserst schwierig und Frauen seien lohnmässig auch heute noch benachteiligt.

7.2 Stellungnahme zu den Übergangsregeln

Ja Kantone: ZG, SZ, BS, ZH, NW

Politische Parteien: FDP, Grüne, SVP

Behörden und verwandte Institutionen: EKF

Spitzenverbände der Wirtschaft: Travail.Suisse, SAV-UPS, SGV,

économiesuisse

Interessierte Organisationen: SVF, SKOS, ASIP, EFS, SBLV, VAA,

Studienkommission Altersvorsorge, SKF

Nein Kantone: AR, AI

Politische Parteien: CVP, EVP, CSP

Behörden und verwandte Institutionen: SODK

Spitzenverbände der Wirtschaft: SGB, kvschweiz