Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/19: 11. AHV-Revision (Leistungsrevision) · 23 Seiten

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Behörden und verwandte Institutionen: FinDK

Spitzenverbände der Wirtschaft: Travail.Suisse, SGV, SBV

Interessierte Organisationen: SBLV, VASOS

Bei den Kantonen sind die meisten Stellungnahmen zu diesem Vorschlag eher positiv, wobei viele Vorbehalte und Bedingungen angebracht werden. Für SO und ZG entspricht die Flexibilisierung einem wesentlichen Bedürfnis älterer Erwerbstätiger und den Erfordernissen der heutigen Arbeitswelt. LU unterstützt die Verbesserung des flexiblen Rentenbezuges soweit der durchgehende monatsweise Vorbezug oder Aufschub der Altersrente vom 62. bis

70. Altersjahr ermöglicht und der Vorbezug für Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen über die EL zur AHV erleichtert wird. Eine weitere Flexibilisierung wird abgelehnt. Die Kantone befürchten bei der vorgeschlagenen Flexibilisierung, eine stärkere finanzielle Belastung der Kantone durch zusätzliche Ergänzungsleistungen. LU verlangt deshalb, dass die Auswirkungen der vorgeschlagenen Flexibilisierung auf die EL-Ausgaben der Kantone abgeklärt werden (so auch ZG, SO und SH). SZ und VD äussern sich auch positiv und betonen, dass der administrative Aufwand für die Beteiligten möglichst gering bleiben soll. TG bringt Vorbehalte bei den Vorbezugsmöglichkeiten der Altersrente an. Die Bezugsmodalitäten sind für die Versicherten schwer verständlich und kaum ohne Beratung in der vollen Tragweite erkennbar. UR, AG, GR, TI und OW sind mit der Aufschubsmöglichkeit einverstanden lehnen aber die Vorbezugsvorschläge ab, in dem sie zu einer zurzeit nicht näher quantifizierten Mehrbelastung der EL und damit auch der Kantone führen. TI und JU sprechen sich gegen den Vorbezug der Altersrente bei gleichzeitigem Anspruch auf eine Invalidenrente aus, weil dies im Gegensatz zu den Prinzipien der 5. IV-Revision (Verstärkung der Eingliederung) stehe.

BL spricht sich gesamthaft gegen die Ausdehnung der Flexibilisierung aus.

Bei den politischen Parteien haben sich CVP, SVP und EVP zu dieser Frage geäussert. Die Rückmeldungen sind positiv und es werden keine besonderen Bemerkungen gemacht.

Bei den Behörden und verwandten Institutionen befürwortet die SODK den flexiblen Altersrücktritt. Voraussetzung hiefür ist für die Konferenz, dass die Vorruhestandsleistung eingeführt wird. Die FinDK ist mit der Aufschubsmöglichkeit einverstanden lehnt aber die Vorbezugsvorschläge ab, da diese zu einer zurzeit nicht näher quantifizierten Mehrbelastung der EL und damit auch der Kantone führen.

Bei den Spitzenverbänden der Wirtschaft unterstützt der SAV-UPS die Flexibilisierung und fügt an, nachdem im BVG das Vorbezugsalter 58 festgelegt worden sei, sei ein Rentenvorbezug ab Alter 59 im Sinne einer besseren Koordination der 1. und 2. Säule zweckmässig. Auch bei gleichzeitigem Anspruch auf Invaliden- oder Witwen/Witwerrenten solle der frühestmögliche Anspruch auf Alter 59 festgelegt werden. Der SAV-UPS macht aber auch darauf aufmerksam, dass die vorgeschlagene Regelung derart viele zusätzliche Fragen und Probleme aufwerfe, dass damit Rechtsunsicherheit geschaffen würde. Der SBV unterstützt die Flexibilisierung in beiden Richtungen, lehnt aber den Vorbezug der Altersrente bei gleichzeitigem Anspruch auf eine Invalidenrente ab, weil die Umsetzung äusserst kompliziert scheine. Travail.Suisse ist mit den Bestimmungen als grundsätzliche Regelung der Rentenalterflexibilisierung (d.h. für Personen, die es sich leisten können) einverstanden. Er fordert aber, dass für Personen mit tiefen und mittleren Einkommen eine grosszügigere Lösung gefunden werde. SGV stimmt der Flexibilisierung des Rentenalters grundsätzlich zu. Die Ausrichtung halber Renten lehnt er hingegen ab, weil dies zu einem unnötigen administrativen Mehraufwand und damit zu höheren Verwaltungskosten führen würde. Zudem begrüsst er, dass vorbezogene Leistungen zu einer versicherungstechnisch korrekten Kürzung der Renten führen. Der kvschweiz akzeptiert den Vorschlag - soweit er