Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/19: 11. AHV-Revision (Leistungsrevision) · 23 Seiten
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Die politischen Parteien lehnen eine Befristung ab. Für die SPS blockiert die Möglichkeit, das Institut der Vorruhestandsleistung nach Ablauf der Befristung weiter zu führen, die Einführung eines sozial ausgestalteten flexibilisierten Rentenalters. Die SVP begrüsst grundsätzlich die Befristung, glaubt aber nicht daran, dass die Leistung wieder abgeschafft würde. Es sollten generell keine neuen Leistungen eingeführt werden.
Die Spitzenverbände der Wirtschaft lehnen eine Befristung der Vorruhestandsleistung ebenfalls ab (SGB und kvschweiz).
Bei den anderen interessierten Organisationen herrscht ebenfalls die Meinung vor, eine Befristung der Vorruhestandsleistung sei abzulehnen. Alliance F lehnt die Befristung nachdrücklich ab, da es nicht angehen könne, dass die Frauen nach ein paar Jahren ohne Kompensation für das von ihnen erbrachte Finanzierungsopfer dastehen würden. Die Befristung wird auch von den Juristinnen Schweiz abgelehnt, die ausserdem verlangen, das Inkrafttreten der Vorruhestandsregelung von der Erhöhung des Rentenalters abzukoppeln. Nur gerade Pro Senectute spricht sich für die zeitliche Befristung aus, da es empfehlenswert sei, vor der definitiven Verankerung Erfahrungen mit dem Vollzug der Vorruhestandsleistung zu sammeln.
9.7 Durchführung
Zur Durchführung haben sich ausschliesslich die Kantone und die Durchführungsorgane als interessierte Organisationen geäussert. In der weitaus überwiegenden Zahl der Stellungnahmen werden Zweifel an der Durchführbarkeit des Systems angemeldet und es wird verlangt, dass die Durchführung nicht auf die kantonalen Ausgleichskassen beschränkt werden dürfe. Dies verlangen im Sinne eines Eventualantrages auch die KKAK, die VVAK und die IVSK.