Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/19: 11. AHV-Revision (Leistungsrevision) · 23 Seiten

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Beruf und VASOS, dass die ökonomische Gleichbehandlung der Geschlechter verwirklicht und ein flexibles Rentenalter eingeführt wird.

ASIP verweist auf die Notwendigkeit der Koordination mit der 2. Säule. Die Juristinnen der Schweiz beantragen eine Erhöhung erst per 2015, da die tatsächliche Lebensgestaltung der von der Rentenaltererhöhung betroffenen Frauen nach wie vor traditionell geprägt sei und die Gleichbehandlung der Geschlechter im Arbeitsmarkt fehle. Der svf kritisiert, dass die Erhöhung des Rentenalters mit Massnahmen für eine sozialverträgliche Flexibilisierung des Rentenalters verknüpft sei, die erst in einer späteren Revision realisiert werden solle. Die Erhöhung des Frauenrentenalters wird von den EFS abgelehnt, da die damit erzielten Kosteneinsparungen allein von den Frauen getragen würden und diese lohnmässig immer noch benachteiligt seien. Verlangt wird ein flexibles Rentenalter, das auch für Personen mit niedrigem Einkommen finanzierbar sei. Die SKF lehnt den Vorschlag ab, da keine Frühpensionierungslösung vorgeschlagen werde und die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter nicht erreicht sei. Die Basler Armutskonferenz von unten schlägt ein grundsätzlich anderes System vor, wonach das Rentenalter vom erzielten Einkommen abhängig sein soll.