Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/19: 11. AHV-Revision (Leistungsrevision) · 23 Seiten

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rInnen einen Beitrag zur Stabilisierung der AHV leisten sollen. ASIP unterstützt den Vorschlag, welcher ihm aber in dieser Form zu wenig weit geht und wirft die Frage auf, ob bei den heutigen finanziellen Rahmenbedingungen eine garantierte Rentenanpassung nach dem Mischindex - insbesondere für neu festgelegte Renten - überhaupt noch vertretbar sei. Die Studienkommmission Altersvorsorge ist der Meinung, dass der Vorschlag zu wenig weit geht, die AHV werde damit zu wenig entlastet.

6 Aufhebung des Freibetrages für erwerbstätige Altersrentner (gekoppelt mit der Möglichkeit, Beiträge nach dem AHV-Alter bei der Rente zu berücksichtigen)

Ja Kantone: UR, SZ, OW, NW, SO, BS, SH, AI, BE, SG, GR, VS, NE, JU,

ZG, AG, TG,

Politische Parteien: CVP, SVP, EVP, CSP

Behörden und verwandte Institutionen: EKF, FinDK, SODK

Spitzenverbände der Wirtschaft: SAV-UPS, FER, SBV, kvschweiz,

Travail.Suisse, economiesuisse

Interessierte Organisationen: SKGB, ASIP, EFS, SBLV, Studienkom-

mission Altersvorsorge, VASOS, SAV, Pro Senectute, centre patronal,

Nein Kantone: LU, ZH

Politische Parteien: ---

Behörden und verwandte Institutionen: ---

Spitzenverbände der Wirtschaft: SGV

Interessierte Organisationen: Basler Armutskonferenz von unten, Juri-

stinnen Schweiz

Die meisten Stellungnahmen zu diesem Vorschlag sind positiv und dies unabhängig von der Kategorie der Adressaten.

Die Kantone mahnen allgemein zur Vorsicht. In der Durchführung könne die neue Regelung erhebliche Schwierigkeiten bieten. Es sollen damit keine administrativen Mehrbelastungen entstehen. Es wird davon ausgegangen, dass jährlich rund 80 000 laufende Renten überprüft werden müssen. SH, SZ, AI, AG, TG, VS und JU äussern sich grundsätzlich positiv, befürworten aber die Abschaffung des Freibetrages nur, wenn eine Rentenaufbesserung ausschliesslich auf Gesuch hin erfolgt (Vermeidung einer jährlichen Rentenanpassung von Amtes wegen - so BE) und keine Besitzstandsgarantien abgegeben werden. UR und OW lehnen zudem die Möglichkeit der Rentenaufbesserung ab.

ZH äussert sich negativ: Mit dieser Massnahme werde vorab der Mittelstand benachteiligt. LU empfiehlt die Beibehaltung des Freibetrages im heutigen Umfang oder, falls der Freibetrag abgeschafft würde, die gesetzliche Verankerung eines jährlichen Freibetrags für geringfügige Nebenerwerbe in Höhe der ordentlichen monatlichen Höchstrente (wie in der abgelehnten 11. AHV-Revision). LU spricht sich auch gegen die Möglichkeit der Anrechnung von Beiträgen und Beitragszeiten nach Entstehen des Anspruchs auf eine Altersrente aus.