Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/19: 11. AHV-Revision (Leistungsrevision) · 23 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 14Fedlex · Ergebnisbericht
baren Ausmass entlastet wird. Gleichzeitig führe die Mehrbelastung der EL zu einer Schwächung der AHV als Grund- und Volksversicherung, was sozialpolitisch unerwünscht und möglicherweise (wie die Parallelität mehrerer Bedarfssysteme an sich) auch verfassungsrechtlich heikel sei (BE, TG, JU, NE, OW,SZ, ZG, UR, AI). Für NW müssen die EL als Instrument zur sozialen Abfederung des Rentenvorbezugs genügen.
BE, SZ, NW, GR, UR, AG sowie SH kritisieren generell die mangelnde Transparenz und Lückenhaftigkeit des Systems. ZH könnte die Einführung einer Vorruhestandsregelung grundsätzlich als zweckmässig erachten, lehnt aber das vorliegende Modell aufgrund der zahlreichen offenen Fragen ab.
Zustimmend äussern sich SO (unter der Bedingung, dass keine Kosten auf die Kantone verlagert werden und die Vorruhestandsleistung nicht exportiert wird), VS (unter der Bedingung, dass das System zeitlich nicht befristet wird und die Kosten ausschliesslich vom Bund getragen werden) und SG (will aber auf eine zeitliche Befristung verzichten und weist auf Klärungsbedarf bei der Ausgestaltung der Vorruhestandsleistung hin).
Auch bei den politischen Parteien überwiegt die Ablehnung. Die SPS lehnt Vorruhestandsleistungen aus grundsätzlichen Überlegungen ab. Es sei ein Vorschlag zugunsten der ALV, der IV sowie der Sozialhilfe und zu Lasten der AHV, keinesfalls jedoch eine Flexibilisierung des AHV-Rentenalters für alle. Die Grünen erachten die Vorruhestandsleistung als Eingriff ins Versicherungsprinzip der AHV und lehnen sie ab. Für die EVP ist die Vorruhestandsleistung zwar ein Schritt in die richtige Richtung, geht aber zu wenig weit. Als ungenügend wird der Vorschlag ebenfalls von der CSP erachtet.
Die FDP zeigt sich offen gegenüber der Vorruhestandsleistung, ortet aber noch Klärungsbedarf in zentralen Punkten (Anspruchskriterien, Schnittstellen zu EL). Sie weist weiter darauf hin, dass die finanzielle Notwendigkeit einer Erhöhung des Frauenrentenalters nicht einfach zu erklären sei, wenn der Grossteil des Einsparpotenzials für die Vorruhestandsleistung ausgegeben werde. Entscheidend ist für die Partei, dass die Zielsetzung des Gesamtpaketes, die Realisierung von Einsparungen zu Gunsten der kurz- bis mittelfristigen finanziellen Sicherung der ersten Säule nicht ausser Acht gelassen wird. Die CVP spricht sich für eine Flexibilisierung des Rentenalters aus, befürchtet aber, dass das vorgeschlagene Modell die Bevölkerung nicht zu überzeugen vermag und schlägt daher ein weiteres Modell auf der Grundlage von Erwerbsjahren und Erziehungs- und Betreuungsgutschriften vor. Grundsätzlich für die Vorruhestandsleistung ist die LPS; sie wünscht aber noch weitere Präzisierungen zum System. Die SVP ist gegen die Vorruhestandsregelung, da sie zu einem Ausbau der Sozialversicherungsleistungen führen, obwohl aufgrund der prekären Lage des AHV-Fonds gespart werden müsse. Sie vergrössere den Liquiditätsengpass im AHV-Fonds. Ausserdem droht die Einführung von Vorruhestandsleistungen die breite Akzeptanz der AHV in der Bevölkerung aufs Spiel zusetzen. Die SVP lehnt daher die gesamte AHV-Revision ab, falls die Vorruhestandsrente in die Revision aufgenommen wird. Für solidarités finanzieren die Frauen die Vorruhestandsleistungen. Ausserdem sei die Bedarfsabhängigkeit der Vorruhestandsleistung ein Einbruch in den Solidaritätsgrundsatz.
Bei den Behörden und verwandten Institutionen lehnt die EKF die vorgeschlagene Vorruhestandsregelung ab. Die SODK vertritt die Meinung, die Vorruhestandsleistung trage mindestens teilweise dem Umstand Rechnung, dass das Rentenalter der Frauen trotz fehlender Lohngleichheit an jenes der Männer angeglichen werden solle. Die FinDK kritisiert die mangelnde Transparenz und Lückenhaftigkeit des Systems.
Von den Spitzenverbänden der Wirtschaft wird die Vorruhestandsleistung fast einhellig abgelehnt, wenn auch aus gegenteiligen Überlegungen. Für den SAV-UPS ist nicht ersichtlich, worin die Vorteile der Vorruhestandsleistung im Vergleich zur vorbezogenen AHV-Altersrente mit EL-Bezug liegen; er fordert deshalb eine Neuüberprüfung des Konzepts der Vorruhe-