Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/19: 11. AHV-Revision (Leistungsrevision) · 23 Seiten
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Bundesamt für Sozialversicherung
11. AHV-Revision
Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
1 Einleitung
1.1 Ausgangslage
Am 23. Februar 2005 beauftragte der Bundesrat das EDI, die AHV in zwei Etappen zu konsolidieren. In einem ersten Schritt war eine Botschaft für eine Leistungsrevision vorzubereiten. Am 23. und 24. Mai 2005 fand eine konferenzielle Vernehmlassung statt, in welcher das EDI einen ersten Entwurf vorstellte. Parallel dazu wurde eine ordentliche Vernehmlassung durchgeführt, die am 31. Juli 2005 endete. Unterbreitet wurden Vorschläge zur Vereinheitlichung des Rentenalters bei 65 Jahren für Frauen und Männer, die Anpassung der Renten an Lohn- und Preisentwicklung ab einer Teuerung von 4%, die Aufhebung des Freibetrages für erwerbstätige Altersrentner gekoppelt mit der Möglichkeit, Beiträge nach dem AHV-Alter bei der Rente zu berücksichtigen, die Aufhebung des Witwenrentenanspruchs für kinderlose Witwen, die Flexibilisierung der heutigen Rentenvorbezugs- und -aufschubsregelung mit versicherungstechnischem Abzug oder Zuschlag sowie insbesondere die Einführung einer Vorruhestandsleistung ab dem 62. Altersjahr. Dieser letzte Vorschlag würde als einzige tatsächliche Neuerung im Vergleich zur gescheiterten früheren Vorlage die Forderung nach einem flexiblen Rentenalter zumindest teilweise und finanziell verträglich lösen.
Die Protokolle der konferenziellen Vernehmlassung können auf der Webseite des BSV eingesehen werden: www.bsv.admin.ch.
Die Liste der Vernehmlassungsteilnehmer ist im Anhang zu diesem Bericht zu finden.
1.2 Eingegangene Vernehmlassungen
Von den 70 Adressaten haben 51 Stellung genommen, darunter:
24 Kantonsregierungen,
9 politische Parteien,
3 Behörden bzw. verwandte Institutionen,
8 Spitzenverbände der Wirtschaft,
7 andere interessierte Organisationen.
Zusätzlich trafen 22 spontane Stellungnahmen ein, die innerhalb der Kategorie der anderen interessierten Organisationen ausgewertet wurden. Im vorliegenden Vernehmlassungsbericht wurden sämtliche schriftlichen Stellungnahmen berücksichtigt. Nicht berücksichtigt sind hingegen, die anlässlich der konferenziellen Vernehmlassung vom
23. und 24. Mai 2005 abgegeben mündlichen Voten, sofern sie in der Folge nicht auch schriftlich eingereicht wurden.
2 Allgemeine Haltung zum Revisionsentwurf
Die Kantone sind allgemein der Auffassung, dass es sich nicht rechtfertigt, eine solche Revision unter Zeitdruck vorzubereiten. Das Resultat sei nicht transparent und die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen schwierig durchzuführen. Es wäre angebracht, diese Themen einer vertiefteren Prüfung zu unterziehen.
Von den politischen Parteien unterstützen FDP und CVP das vorgeschlagene 2-stufige Vorgehen. Sie vertreten die Auffassung, die zur Diskussion stehende Vorlage trage zwar zur kurzfristigen finanziellen Sicherung der AHV bei, in einer zweiten Etappe müsse jedoch eine