Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/19: 11. AHV-Revision (Leistungsrevision) · 23 Seiten

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5 Einführung einer Teuerungsschwelle für die Rentenanpassungen

Ja Kantone: BE, LU, UR, OW, NW, ZG, SO, AI, AR, SG, GR, AG, TG,

Politische Parteien: FDP, CVP, SVP, LPS

Behörden und verwandte Institutionen: FinDK, SODK

Spitzenverbände der Wirtschaft: economiesuisse, SAV-UPS, FER,

Interessierte Organisationen: ASIP, SBLV, Studienkommission Alters-

vorsorge, SBV, SVV, Pro Senectute, centre patronal

Nein Kantone: SZ, BS, SH, VD, VS, NE, GE

Politische Parteien: SPS, Grüne, CSP, EVP, solidarités

Behörden und verwandte Institutionen: EKF,

Spitzenverbände der Wirtschaft: SGV, SGB, kvschweiz,

Travail.Suisse,

Interessierte Organisationen: SVS, SBV-FSA, SKGB, SSR, AGILE,

Basler Armutskonferenz von unten, VAA, Schw. Blindenbund, SKF,

VASOS

Die meisten Kantone befürworten die Einführung einer Teuerungsschwelle von 4% für die Rentenanpassungen der AHV und der IV. Für OW und ZG ist eine solche Anspassung verstärkt an der volkswirtschaftlichen Entwicklung orientiert, führt in der AHV tendenziell eher weniger Ausgaben und bringt in durchführungstechnischer Hinsicht Vorteile (so auch SO). ZH begrüsst den Vorschlag ebenfalls, gibt jedoch zu bedenken, dass dies zu erheblichen Renteneinbussen führen könne, wenn die Teuerung den Satz von 4% während längerer Zeit knapp nicht erreiche und so keine Rentenanpassung erfolge. Dieser Konstellation müsse mit einem Korrekturmodus entgegengewirkt werden. Dieser Einwand wird auch von NE gebracht, der den Vorschlag aber grundsätzlich ablehnt.

SZ, BS, SH, VD, NE, GE lehnen die Teuerungsschwelle von 4% ab, weil sie zu einer Verlangsamung der Rentenerhöhung führe: Viele ältere Menschen seien auf die Renten der

1. Säule angewiesen. Für SZ und NE stellt ein eventueller Ausgleich über die EL keine echte Lösung dar. BS, VS und ZH schlagen eine Teuerungsschwelle von 3%, NE eine Anpassung von 2% vor (so auch der SVS). Was die Berechnungsmethode anbelangt, vertritt VD die Meinung, dass der Landesindex der Konsumentenpreise kein geeignetes Anpassungskriterium sei, da die Krankenkassenprämien darin nicht berücksichtigt würden. Laut SH sollte nicht der Landesindex für Konsumentenpreise, sondern der Rentenindex für den Zeitpunkt der Anpassung massgebend sein. Damit bestünde nur ein massgebender Index und die Anpassungen würden voraussichtlich etwas früher erfolgen.

Bei den Behörden und verwandten Institutionen befürwortet die FinDK eine Teuerungsschwelle von 4 Prozent und einen fixen zeitlichen Rhythmus, währenddem die SODK anstelle des Landesindexes für Konsumentenpreise den Rentenindex als Anpassungskriterium bevorzugt. Die EKF lehnt den Vorschlag ab.