Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/19: 11. AHV-Revision (Leistungsrevision) · 23 Seiten
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Interessierte Organisationen: Basler Armutskonferenz von unten
Nur teilweise Kantone: BE, LU, UR, OW, ZG, AI, GR, AG, TG, VS, GE, JU
einverstanden
Politische Parteien: EVP
Behörden und verwandte Institutionen: FinDK
Spitzenverbände der Wirtschaft: SAV-UPS, SGB
Interessierte Organisationen: alliance F, SKGB, VAA, VASOS, SVV
Die Kantone BE, LU, UR, OW, ZG, AG, TG, TI, VD, VS, GE, JU unterstützen die Aufhebung der Hinterlassenenrente für Witwen ohne Kinder, kritisieren jedoch die mit dem vorgeschlagenen neuen Anspruch auf Ergänzungsleistungen verbundene Mehrbelastung der Kantone und verlangen die Übernahme der entsprechenden Kosten durch den Bund. SH, JU und BS ziehen jedoch eine Lösung des Problems via EL-Anspruch vor, da ihnen andernfalls die gesamten Kosten im Rahmen der Sozialhilfe anfallen, an denen sich der Bund nicht beteiligt. Uneingeschränkt positiv stehen der Abschaffung der Witwenrente für Frauen ohne Kinder die Kantone SO, BS, SH, ZH, SZ, NW und SG gegenüber. Abgelehnt wird der Vorschlag von den Kantonen AR, NE TI und VD, währenddem AI Bedarfsleistungen für Witwen ohne Kinder grundsätzlich ablehnt. BE fordert im Gegenzug, dass auch Witwer mit Betreuungsaufgaben Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben sollen.
Bei den politischen Parteien stimmen SVP und LPS dem Vorschlag ohne weiteres zu. Die FDP unterstützt die Abschaffung von Witwenrenten für Frauen ohne Kinder aus gesellschaftspolitischen, die EVP aus prinzipiellen Gründen. Für Letztere und für die CSP müssen Betreuungsgutschriften jedoch zu einem Anspruch auf Witwenrente führen. Für die Grünen wird die Abschaffung der Witwenrente für kinderlose Frauen durch die Witwenrente für Frauen mit familiären Betreuungsaufgaben kompensiert. Für solidarités führt die Abschaffung der Witwenrente für Frauen ohne Kinder zur Ungleichbehandlung unter den kinderlosen Witwen gleichen Alters: während Witwen mit Betreuungsgutschriften Anspruch auf eine Witwenrente hätten, könnten die übrigen kinderlosen Witwen allenfalls Bedarfsleistungen beziehen.
CVP und SPS lehnen den Vorschlag ab. Die CVP schlägt stattdessen bei kinderlosen Witwen (älter als 45 Jahre und mindestens 5 Jahre verheiratet) eine Abfindungszahlung in der Höhe einer Jahresrente als Wiedereinstiegshilfe in den Arbeitsmarkt vor. Witwen sowie Waisen unter 18 sollen jedoch darüber hinaus Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben, wobei für Fälle vor dem Inkrafttreten der Revision Besitzstandsgarantie gelten soll. Die SPS verweist demgegenüber auf die nach wie vor herrschende geschlechterspezifische Diskriminierung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt, die diese wirtschaftlich benachteiligt, fehlende Möglichkeiten für einen flexiblen Altersrücktritt und den unbefriedigenden Abbau des Versicherungsprinzips zu Gunsten des Bedarfssystems.
Bei den Behörden und verwandten Institutionen sind für die FinDK zu viele Fragen bezüglich Ausmass und Wirkungen der Massnahme auf andere soziale Bereiche (Sozialhilfe, Ergänzungsleistungen, Prämienverbilligung) offen. Die SODK stimmt der Massnahme aus gleichstellungspolitischen Überlegungen zu. Sie zieht den vorgeschlagenen EL-Anspruch einer rein sozialhilferechtlichen Lösung vor, befürchtet jedoch, dass die EL-Leistung exportiert werden könnte. Die EKF fordert, dass auch Männer mit Betreuungsaufgaben im Zeitpunkt der Verwitwung eine Hinterlassenenrente erhalten.
Bei den Spitzenverbänden der Wirtschaft wird die vorgeschlagenen Lösung von Arbeitgeberseite unterstützt und von Arbeitnehmerseite abgelehnt. SGV, économiesuisse und SBV