Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/19: 11. AHV-Revision (Leistungsrevision) · 23 Seiten
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Die politischen Parteien sind gespalten. Die SPS lehnt den Vorschlag ab. Die FDP betont, dass die meisten vorgeschlagenen Revisionsmassnahmen nur die Erwerbstätigen betreffen, weshalb auch die RentnerInnen mit der vorgeschlagenen Regelung zur Anpassung der Renten an die Teuerung einen Beitrag leisten müssten. Der heute für die Rentenanpassung massgebende Mischindex solle neu gestaltet werden (1/3 Lohnentwicklung und 2/3 Preisentwicklung), da die RentnerInnen mehr von Preis- als von Lohnveränderungen betroffen seien. solidarités lehnt den Vorschlag ab, da er einen direkten finanziellen Einfluss auf andere Leistungen habe (Grenzbeträge). Diese Massnahme führe, zusammen mit den Reformen im Bereich der 2. Säule, zu einer allgemeinen Leistungskürzung im Vorsorgebereich.Die SVP lehnt den Vorschlag grundsätzlich ab, da der verlangsamte Rentenanpassungsrhythmus mit den übrigen vorgeschlagenen Massnahmen nicht zu Einsparungen, sondern zur Umverteilung führe, so dass eine kleine Gruppe von Begünstigten mit voller Altersrente in Frühpension gehen könne. Damit werden Anreize für eine Frühpension gesetzt, anstatt die Anreize für den Verbleib im Arbeitsmarkt zu stärken.
Für die SPS, CSP und die Grünen ist der Verfassungsauftrag, wonach die Renten der 1. Säule den Existenzbedarf angemessen decken sollten, immer noch nicht erfüllt. Unantastbar ist für die SPS auch der Mischindex. Für die EVP kommt eine Verlangsamung des Anpassungsrhythmus nicht in Frage, solange die Frage der Flexibilisierung des Rentenalters nicht befriedigend gelöst wird.
Bei den Spitzenverbänden der Wirtschaft unterstützen SGV, SAV-UPS und SBV den Vorschlag, welcher für sie aber in dieser Form zu wenig weit geht. Die Renten sollen erst ab einer Teuerung von 8 (SGV) bzw. 6 Prozent (SAV-UPS) angepasst werden. Alternativ schlagen SGV und SBV vor, dass die Leistungen nur noch in einem Rhythmus von vier Jahren angepasst werden.
SGV und SAV-UPS empfehlen, die Renten nur noch dann gemäss Mischindex der Teuerung anzupassen, wenn der Deckungsgrad des AHV-Fonds bei über 70% liegt oder wenn die Erschliessung zusätzlicher Finanzierungsquellen gesichert ist (analog Art. 33quater AHVG gemäss Abstimmungsvorlage zur 11. AHV-Revision vom 16.5.04).
Der SGV befürwortet eine Veränderung der Zusammensetzung des Mischindexes, wonach die Renten nur noch zu einem Drittel an die Nominallohnentwicklung und zu zwei Dritteln an die Teuerung angepasst werden. Alternativ wird ein Modell vorgeschlagen, welches zur Bestimmung der Neurenten weiterhin mit dem Mischindex in seiner bisherigen Gewichtung arbeitet und das die einmal gesprochenen Altersrenten danach nur noch der Teuerung anpasst.
SGB, Travail.Suisse und kvschweiz erachten es als nicht akzeptabel, dass Leistungen, die bereits heute in verfassungswidriger Weise keine existenzsichernde Höhe haben, auf diese Weise weiter reduziert werden. Der SGB macht zusätzlich geltend, dass viele ältere RentnerInnen nach wie vor keine oder nur eine sehr tiefe Altersrente aus der 2. Säule haben, so dass sich eine Verschlechterung beim Teuerungsausgleich noch negativer auswirkt.
Bei den anderen interessierten Organisationen überwiegt eine ablehnende Haltung. Der Hauptgrund liegt darin, dass bereits heute die Renten das Existenzminimum nicht erreichen. Die VASOS führt auch aus, dass die Verlangsamung des Anpassungsrhythmus zu einer erheblichen Renteneinbusse führen könne, wenn die Teuerung den für eine Rentenanpassung notwendigen Satz von 4 Prozent während längerer Zeit knapp nicht erreiche. Der SBV-FSA erachtet es als nicht akzeptabel, dass Leistungen, die bereits heute in verfassungswidriger Weise keine existenzsichernde Höhe habe, auf diese Weise weiter reduziert werden und erinnert daran, dass allenfalls Sozialkosten in den Bereich der EL verschoben werden. Der SVS schlägt eine Anpassung der Renten bei einem Teuerungssatz von 2% vor.
Die Pro Senectute ist der Auffassung, dass sich in Folge der demografischen Veränderungen der nächsten Jahren eine gewisse Opfersymmetrie rechtfertige, weshalb auch Rentne-