Vorlage FMG

Vernehmlassung 2005/86: Änderung FMG: Anpassung der Vollzugsbestimmungen des Bundesrates · 22 Seiten

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Fernmeldegesetz (FMG)

des zugangsberechtigten Programmveranstalters Rechnung tragen, der durch die Gebühr mittelbar oder unmittelbar belastet wird.

3 Wurden in Absatz 1 aufgeführte Tätigkeiten Dritten übertragen, so können diese verpflichtet werden, die Preise ihrer Dienste dem Bundesamt zur Genehmigung zu unterbreiten, insbesondere wenn für diese Dienste kein Wettbewerb besteht.

4 Das Departement kann Preisobergrenzen festlegen, namentlich wenn das Preisniveau auf einem bestimmten Markt auf Missbräuche schliessen lässt.

IV

1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

Nationalrat, 24. März 2006 Ständerat, 24. März 2006 Der Präsident: Claude Janiak Der Präsident: Rolf Büttiker Der Protokollführer: Ueli Anliker Der Sekretär: Christoph Lanz

Datum der Veröffentlichung: 4. April 200613

Ablauf der Referendumsfrist: 13. Juli 2006

13 BBl 2006 3565