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Vernehmlassung 2006/100: Verordnung über die Zulassung von Fahrlehrern und Fahrlehrerinnen und ihre Berufsausübung (Fahrlehrerverordnung, FV) und von dieser Änderung betroffenen weiteren Verordnungen · 16 Seiten

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Beilage 2: Entwurf der neuen Fahrlehrerverordnung

Anhang 1

1. Fachausweis Fahrlehrer/in: erforderliche Kompetenzen für den Modulabschluss B

Modul B1 Lernprozesse: Die Lernenden kennen die Einflussfaktoren auf Lernprozesse und können diese wirksam und nachhaltig initiieren, begleiten und evaluieren.

Modul B2 Kommunikation und Lernatmosphäre: Die Lernenden kennen geeignete Gesprächs- und Kommunikationsformen und können diese anwenden. Sie sind fähig, eine positive Lernatmosphäre zu schaffen und eine optimale Beziehung zwischen Lehrenden und Lernenden zu gestalten.

Modul B3 Rechtliche Grundlagen - Lernveranstaltungen planen und durchführen: Die Lernenden können eine Lernveranstaltung im Bereich Strassenverkehrsrecht planen, durchführen und evaluieren.

Modul B4 Die Lernenden sind fähig, auf der Basis der vermittelten theoretischen Grundlagen der Automobiltechnik Ausbildungsabläufe zu planen und diese erworbenen Fähigkeiten auf die gesamte Ausbildungsplanung zu übertragen.

Modul B5 Verkehrssinnbildung: Die Lernenden können die Elemente der Verkehrssinnbildung überzeugend vermitteln und diesbezügliche Einstellungen und Haltungen bei Fahrschülern und Fahrschülerinnen entwickeln und festigen.

Modul B6 Verhalten im Verkehr – Ausbildungsplanung des praktischen Fahrunterrichts: Die Lernenden können sich unter Einbezug der aktuellen Verkehrsregeln und der Verkehrskunde in der heutigen Mobilität vorbildlich verhalten und stellen dadurch eine diesbezügliche Wirkung auf die Auszubildenden sicher. Sie sind fähig, Ausbildungssequenzen der praktischen Fahrausbildung entsprechend zu planen.

Modul B7 Ausbildungspraktikum: Die Lernenden sind in der Lage, unter Aufsicht der Berufsschule fünf Fahrschüler oder Fahrschülerinnen vollumfänglich und prüfungsreif auszubilden.

Modul B8 Prüfung: Zusammenfassen der erworbenen Teilqualifikationen in eine umfassende Fahrlehrer/Fahrlehrerinnen-Kompetenz: Die Fahrlehrer und Fahrlehrerinnen sind fähig, Fahrschüler und Fahrschülerinnen so auszubilden, dass sich diese regelkonform, sicher, partnerschaftlich, umweltbewusst und verantwortungsvoll im Strassenverkehr bewegen.

2. Zusatzqualifikation "Motorradfahrlehrer/in": erforderliche Kompetenzen für den Modulabschluss A

Modul A4 Motorradtechnik und Physik – Ausbildungsplanung: Die Lernenden sind fähig, auf der Basis theoretischer Grundlagen aus der Motorradtechnik und der Physik Ausbildungsabläufe zu planen.

Modul A6 Verkehrssinnbildung und Verhalten im Verkehr – Ausbildungsplanung: Die Lernenden können sich unter Einbezug der aktuellen Verkehrsregeln und der Verkehrskunde in der heutigen Mobilität vorbildlich verhalten und stellen dadurch eine diesbezügliche Wirkung auf die Auszubildenden sicher. Sie können Ausbildungssequenzen unter Berücksichtigung der Eigenheiten der Motorräder im Strassenverkehr entsprechend planen.

Modul A7 Ausbildungspraktikum: Die Lernenden sind in der Lage, unter Aufsicht der Berufsschule drei Fahrschüler oder Fahrschülerinnen vollumfänglich und prüfungsreif auszubilden.

Modul A8 Prüfung: Zusammenfassen der erworbenen Teilqualifikationen in eine umfassende Fahrlehrer/Fahrlehrerinnen-Kompetenz: Die Fahrlehrer und Fahrlehrerinnen sind fähig, Fahrschüler und Fahrschülerinnen so auszubilden, dass sich diese mit Motorrädern