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Vernehmlassung 2006/100: Verordnung über die Zulassung von Fahrlehrern und Fahrlehrerinnen und ihre Berufsausübung (Fahrlehrerverordnung, FV) und von dieser Änderung betroffenen weiteren Verordnungen · 16 Seiten

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Beilage 2: Entwurf der neuen Fahrlehrerverordnung

2. Fachgruppe: Strassenverkehrsrecht

Verkehrsregeln und Signalisation; Haftpflicht und Versicherungen; Ausweise; verwaltungsrechtliche Massnahmen; Grundzüge und Tatbestände des Verkehrsstrafrechts; Vorschriften über die Verzollung eingeführter Motorfahrzeuge und Bestandteile; Vorschriften über Fahrlehrer und Fahrlehrerinnen; Vorschriften über Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und -führerinnen; Vorschriften über internationalen Verkehr.

3. Fachgruppe: Verkehrskunde

Verkehrssehen; Verkehrsumwelt; Verkehrsdynamik; Verkehrstaktik; Verhalten bei Unfällen; lebensrettende Sofortmassnahmen; Gefahren und Folgen der Einnahme von Alkohol, Betäubungsmittel und Medikamenten.

4. Fachgruppe: Mathematik und Motorfahrzeugtechnik

Mathematische Grundoperationen; Statik, Dynamik, Bewegungslehre; Kenntnisse über die Ausrüstung, den Aufbau und die Funktion der Bremsen, der Lichter, der Verbrennungsmotoren, der elektrischen Ausrüstung und der Kraftübertragung, soweit sie für die Beurteilung der Betriebssicherheit und der Fahrbereitschaft erforderlich sind; praktische Motorfahrzeugkunde, soweit sie der Betriebs- und Fahrbereitschaft dient.

5. Fachgruppe: Geschäftskunde

Buchhaltung und Kalkulation.

2. Zusätzlich für die Fahrlehrerausweis-Kategorie C

Fachgruppe Strassenverkehrsrecht

Regeln und Vorschriften für den Schwerverkehr: Vorschriften für den Fahrverkehr, Verwendung der Fahrzeuge, Ausnahmefahrzeuge und Ausnahmetransporte, Sonntags- und Nachtfahrverbot, Transport gefährlicher Güter.

Fachgruppe Motorfahrzeugtechnik und Physik

Aufbau und Funktion der Bremsanlagen bei schweren Motorwagen und ihren Anhängern, der Kraftübertragung und der Kippmechanik; Arten und Arbeitsweise der Motoren in schweren Motorwagen; Anhängerbetrieb; Bereifung und Felgen; Fahrtschreiber; Fahrphysik.

3. Zusätzlich für die Fahrlehrerausweis-Kategorie A

Fachgruppe Motorradtechnik und Physik

Praktische Motorradkunde und Kenntnisse über Bau und Ausrüstung der verschiedenen Motorräder, insbesondere über Bereifung, Bremsen, Antriebseinheit und Kraftübertragung, elektrische Anlage, soweit sie für die Beurteilung der Betriebssicherheit und der Fahrbereitschaft nötig sind; Fahrphysik der zwei- und dreirädrigen Motorräder.