Bericht AsylG

Vernehmlassung 2006/30: Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer und der Teilrevision Asylgesetz vom 16. Dezember 2005 · 95 Seiten

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Ablehnung

Kantone: Parteien: GPS

Interessierte Kreise: SFH, Humanrights, CSP, Aln, Unia, HEKS, SGB

GPS, SFH, Humanrights, CSP, AIn, Unia, HEKS, SGB wünschen, dass ein neuer Abs.

2bis eingefügt wird, indem festgehalten wird, dass das BFM jederzeit entscheiden könne, das Gesuch auch dann zu behandeln, wenn die Prüfung ergeben habe, dass ein anderer Staat dafür zuständig sei. Dies solle insbesondere dann der Fall sein, wenn im Land, das für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist, das Rückschiebungsverbot nicht eingehalten werden könne. Zudem schlagen die SFH, Humanrights, CSP und Aln vor, in Abs. 3 typische Anwendungsfälle für das Selbsteintrittsrecht nach Art. 3 Abs. 2 der Dublin-Verordnung aufzunehmen (Wenn es Hinweise gibt, dass die Person traumatisiert ist; Minderjährige).

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