Bericht AsylG

Vernehmlassung 2006/30: Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer und der Teilrevision Asylgesetz vom 16. Dezember 2005 · 95 Seiten

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2. Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen (AsylV 2)

Allgemeine Bemerkungen zur AsylV 2

Neues Finanzierungssystem

AR, BE, ZH, VD lehnen das neue Finanzierungssystem im Asylbereich ab, da dadurch eine massive Kostenverlagerung auf die Kantone stattfindet. BE: das neue Finanzierungssystem führt zudem zu einem empfindlichen Mehraufwand bei den Kantonen und setzt unbeabsichtigte und falsche Anreize. AR beantragt die Beibehaltung des bisherigen Systems. BE, VD, ZH beantragen, dass Bund und Kantone gemeinsam ein neues Abgeltungsmodell erarbeiten. Eventualiter soll das bisherige System mit den Abrechnungen beibehalten werden, mit einigen Vereinfachungen.

GL würde die Beibehaltung des heutigen Abrechnungssystems bei gleichzeitiger Zusammenfassung der Pauschalen begrüssen.

VD fordert eine Erhöhung der Verwaltungs- und der Haftkostenpauschale.

OW, SH, TG begrüssen die mit den Globalpauschalen beabsichtigte Vereinfachung und Verminderung der administrativen Abläufe. Diese dürfen aber nicht durch zusätzliche Verpflichtungen wie Erstellen von Kontrolllisten, Eingaben über Internet für Asylstatistiken, erweitertes Monitoring und andere Aufgaben im Zusammenhang mit der Finanzaufsicht des Bundes wieder zunichte gemacht werden. Diesfalls ist der Systemwechsel nicht gerechtfertigt und man sollte beim bisherigen System bleiben.

AG, AI, BL, BS, FR, GL, LU, NE, OW, SG, SO, TG, TI, UR, VS, ZG, ZH, KKJPD/SODK,

SGeV befürchten eine massive Kostenverlagerung auf die Kantone, hauptsächlich wegen dem Ende der Kostenerstattungspflicht für vorläufig Aufgenommene mit mehr als 7 Jahren Aufenthalt und wegen der (einmaligen) Nothilfepauschale für Personen mit einem rechtskräftigen Asyl- und Wegweisungsentscheid.

Zudem werden bei der Globalpauschale weder die Sockelbeiträge für die strategische Leisungsbereitschaft noch der Umstand berücksichtigt, dass die den Kantonen noch zugewiesenen Personen kostenintensiv sein werden. Die Globalpauschale entspricht einem Durchschnittswert und trägt somit diesem Umstand nicht genügend Rechnung.

Die Kostenentwicklung muss daher jedes Jahr überprüft und gegebenenfalls muss die Globalpauschale unter Berücksichtigung des Aufwandes der Kantone bei der Kontrolle der ausgerichteten Beträge angepasst werden. Als Grundlage dazu wäre der Einbezug aller vorläufig aufgenommenen Personen in die allgemeine Sozialhilfestatistik sinnvoll. Die Datenerfassung gemäss Sozialhilfestatistik ist schweizweit etabliert und die Daten sind definiert. Die notwendigen Daten zu asylsuchenden Personen im Verfahren können über das vom BFM vorgeschlagene Instrument E-Asyl erhoben werden. Dadurch wird eine gesamtschweizerische Übersicht über die Kostenentwicklung möglich. Für die allenfalls notwendigen Verordnungsänderungen zur Sozialhilfestatistik sind angemessene Umsetzungsfristen vorzusehen.

AI, AR, BE, BL, BS, FR, GL, FR, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, UR, TG, TI, VD, VS,

ZH, VKM, KKJPD/SODK: mit der Globalpauschale soll der administrative Aufwand auf allen Ebenen und zwischen allen involvierten Stellen merklich reduziert werden. Ist dies nicht der Fall, sollte das geltende System beibehalten werden. Die Bestimmung darf nicht als Grundlage für weitere und umfangreiche Controllings und Monitorings aller Art herangezogen werden.

SG ist mit dem neuen Finanzierungssystem einverstanden, fordert aber, dass die Höhe der Globalpauschale so festzulegen ist, dass die Kosten der Kantone gedeckt sind. Insbesondere kostenintensive Fremdplatzierungen können mit der vorgesehenen Pauschale nicht mehr gedeckt werden. Die Globalpauschale ist diesbezüglich angemessen zu erhöhen.

SH beantragt zur Sicherstellung des Betriebs von mindestens einem Durchgangszentrums auch in Zeiten von geringen Zuweisungszahlen einen Sockelbetrag pro Kanton, der mindestens dem Betrag für zwei bisherige Sockelstellen der Betreuungskostenpauschale plus zu-

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