Bericht AsylG

Vernehmlassung 2006/30: Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer und der Teilrevision Asylgesetz vom 16. Dezember 2005 · 95 Seiten

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frageflut gerechnet werden (insbesondere aus dem Kreis der vorläufig aufgenommenen Personen).

Absatz 3

GPS, SP, SFH, SGB, TS, Unia, AIn: Die Sonderabgabepflicht soll auch bei mehreren Asylgesuchen insgesamt nicht länger als 10 Jahre dauern.

Weitere Bemerkungen

VD schlägt vor, Artikel 10 Absatz 1 redaktionell zu verbessern (franz. Text): ...S'agissant des enfants exerçant une activité lucrative, elle débute au même moment que l'obligation de payer les cotisations AVS....

Art. 11: Verwaltung der Sonderabgabe und der Vermögenswertabnahmen

1 Für die Verwaltung der Sonderabgabe und der Vermögenswertabnahmen werden individuelle Konti eingerichtet. Kontoinhaber ist der Bund. Das Bundesamt überträgt die Einrichtung und die Führung der Konti einem Dritten und stellt diesem die zur Kontoeröffnung und -bewirtschaftung erforderlichen Daten zur Verfügung.

2 Das Bundesamt überträgt die Erhebung und die Verwaltung der Sonderabgabe sowie die Verwaltung der Vermögenswertabnahmen einem Dritten.

3 Soweit das Bundesamt die Erfüllung dieser Aufgaben Dritten überträgt, handeln diese als Bundesamt. Sie gelten als Behörden im Sinne von Artikel 1 Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 20. Dezember 1968 (VwVG).

Zustimmung

Kantone: AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SH, SO, SG, SZ, TG, TI, UR, VS, ZG, ZH

Parteien: CSP CH, CVP, SVP

Interessierte Kreise: CSP, EKF, FER, Gastrosuisse, Humanrights, SAJV, sek, SFM, SGeV, SODK/KKJPD, SRK, SSV, CVAM, VKM, Stadt ZH

Keine Bemerkungen: hotelleriesuisse, Swiss

Ablehnung

Kantone: VD

Parteien: GPS, SP

Interessierte Kreise: AIn, Asylbrücke ZG, Caritas, HEKS, SAV, SFH, SGB, TS, Unia

Absatz 1 und 2

GPS, SP, Asylbrücke ZG, SFH, SGB, Unia, AIn: Die Delegation von Aufgaben in einem humanitär sensiblen Bereich ist heikel.

VD wünscht, dass die Rolle der beauftragten Dritten besser definiert wird.

Asylbrücke ZG, SAV, SGB, Unia: Der Mehraufwand bei einer Delegation an Dritte ist oft beträchtlich. Es wird eine vertiefte Kosten-Nutzen-Rechnung empfohlen.

GPS, SP, AIn, Asylbrücke ZG, Caritas, HEKS, SFH, SGB, TS, Unia: Gemäss Botschaft

sollen keine individuellen Konti mehr geführt werden. Das vorgeschlagene System bringt keine Verbesserung, der Aufwand bleibt weiterhin immens.

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