Bericht AsylG
Vernehmlassung 2006/30: Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer und der Teilrevision Asylgesetz vom 16. Dezember 2005 · 95 Seiten
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Freiburg 92,8% Tessin 89,4%
Genf 102,3% Thurgau 94,4%
Glarus 93,5% Uri 89,4%
Graubünden 100,9% Waadt 95,8
Jura 80,0% Wallis 80,0%
Luzern 100,8% Zug 120,0%
Neuenburg 80,0% Zürich 113,9%
Bei wesentlichen Veränderungen auf dem Liegenschaftsmarkt kann das Bundesamt die kantonale Abstufung gestützt auf die vom BfS veröffentlichten Mietpreis-Strukturerhebungen anpassen.
4 Die Festsetzung der vollen Beträge der Mindestfranchise und der Selbstbehalte erfolgt nach Artikel 64 KVG1 sowie der Anzahl Minderjährigen und Erwachsenen. Die Anpassung erfolgt jeweils Ende Jahr für das nachfolgende Kalenderjahr.
5 Der Anteil für die Mietkosten beträgt 11.33 Franken und der Anteil für die Sozialhilfekosten beträgt 39.59 Franken. Sie basieren auf dem Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise von 110.6 Punkten (Indexstand: 31.10.2004). Das Bundesamt passt diese Anteile der Globalpauschale jeweils Ende des Jahres für das folgende Kalenderjahr diesem Index an.
Zustimmung
Kantone: AG, AI, BE37, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SH, SO, SG, SZ, TG, TI, UR, VS, ZG, ZH
Parteien: CSP CH, CVP, GPS, SP, SVP
Interessierte Kreise: VKM, KKJPD/SODK, EKF, SFH, SRK, AIn, SBG, SGeV, sek, Caritas, Caritas Bern, HEKS, Humanrights, CSP, SSV, SFM, Asylbrücke ZG, Unia, SAJV, Stadt ZH, FER
Keine Bemerkungen: hotelleriesuisse, Swiss
Ablehnung
Kantone: AR38, BS, BL, FR, VD
Parteien: Interessierte Kreise:
AR: Die Bemerkungen zu Art. 20 gelten sinngemäss.
FR: Die Bemerkungen zu Art. 25 gelten sinngemäss.
BL, BS : fordern wie bei Art. 22, dass der Deckungsgrad der Globalpauschale mit einer jährlichen Überprüfung der Kostenentwicklung zu beobachten und gegebenenfalls anzupassen ist.
VD: In Abs. 2 muss die Formulierung lauten.: ...et les frais administratives ........... Im übrigen wird auf die Bemerkungen zu Art. 22 Abs. 3 verwiesen.
Art. 27: Berechnung des Gesamtbetrages
1 Die Globalpauschale wird quartalsweise vergütet. Der Gesamtbetrag (B) pro Kanton und Quartal berechnet sich nach folgender Formel:
B = Anzahl sozialhilfeabhängige Personen (SP) x Anzahl Tage pro Quartal x kantonal abgestufte Globalpauschale (Franken)
2 Die Anzahl sozialhilfeabhängigen Personen (SP) berechnet sich nach der Formel:
SP = P - [E x (W + F)]
2
In der Formel bedeuten:
37 Stellungnahme unter dem Vorbehalt, dass BE die Globalpauschale ablehnt.
38 Stellungnahme AR, falls an der Globalpauschale festgehalten wird.
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