Bericht AsylG

Vernehmlassung 2006/30: Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer und der Teilrevision Asylgesetz vom 16. Dezember 2005 · 95 Seiten

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Keine Bemerkungen: hotelleriesuisse, Swiss

OW, UR: erwarten, dass die Kostenentwicklung beobachtet und allenfalls der Faktor W angepasst wird.

AI, BE, BL, GR, TG, VKM: fordern, dass ein kantonaler Faktor W eingeführt wird, falls die nach Art. 5a erhobenen Daten zeigen, dass der Faktor W je nach Kanton stark variiert.

Ablehnung

Kantone: AR32, NE, LU, VD, ZG

Parteien: GPS, SP

Interessierte Kreise: EKF, SFH, SBG, AIn, sek, EKF, HEKS, CSP, Asylbrücke ZG, Unia,

Caritas, Caritas Bern, hotteleriesuisse

AR verweist auf die Bemerkungen zu Art. 20.

LU: Die vorliegende Berechnung der Globalpauschale mit den Faktoren W und F setzt falsche finanzielle Anreize. Kantone mit einem kleinen Anteil Erwerbstätiger werden bevorteilt, dies im Gegensatz zur Integrationspauschale, bei der eine möglichst hohe Erwerbsquote von Vorteil ist. Da die Globalpauschale finanziell viel stärker ins Gewicht fällt als die Integrationspauschale, liegt der finanzielle Anreiz der Kantone bei der Nichtintegration in den Arbeitsmarkt. Wenn das BFM will, dass vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge vermehrt in den Arbeitsmarkt integriert werden, müsste die Berechnung der Globalpauschale entsprechende Anreize setzen. Zudem ist die Berechnung des Faktors W fragwürdig und intransparent. Die Berechnung der Globalpauschale soll nach folgender Kalkulation erfolgen: "Anzahl rückerstattungspflichtiger Personen mit wirtschaftlicher Sozialhilfe x Globalpauschale - verrechnetes Einkommen". Wird dieser Forderung nicht stattgegeben, ist die Globalpauschale nach einem effektiven Anreizmodell zu berechnen.

NE bestreitet die Formel, die die Anzahl sozialhifeabhängiger Personen definiert (SP). Diese steht im Widerspruch zu den Integrationsbemühungen, vor allem für vorläufig Aufgenommene. Personen, die Teilzeit arbeiten, vor allem Lehren und Stages und daher teilweise unterstützt werden müssen, werden vom Bund nicht als (teil)sozialhilfeabhängig berücksichtigt. Zudem werden diese Personen beim Faktor W abgezogen. Teilzeitarbeit muss bei der Berechnung der Globalpauschale berücksichtigt werden. Zudem wird der Faktor E bestritten. Das Bestehen einer Arbeitsbewilligung bedeutet nicht automatisch, dass die betroffene Person auch arbeitet. Dies betrifft vor allem Teilzeitbeschäftigte.

VD verweist auf seine Bemerkungen bei Art. 20. Das Ende der Kostenerstattungspflicht des Bundes für vorläufig Aufgenommene mit mehr als 7 Jahren Aufenthalt ist immer zu erwähnen.

ZG, SP, GPS, SFH, SBG, AIn, sek, EKF, hotteleriesuisse, HEKS, CSP, Asylbrücke ZG,

Unia, Caritas Bern fordern die Überarbeitung der Formel im Sinne folgender Überlegungen: der Vorschlag, bei einer erwerbstätigen Einzelperson die Anzahl der sozialhilfeabhängigen Personen um mehr als eine Person zu reduzieren, ist nicht zulässsig, da eine Einzelperson nicht für die Lebenskosten von weiteren Personen aufzukommen hat. Dies führt dazu, dass den Kantonen ungerechtfertigte und erhebliche finanzielle Nachteile erwachsen, wenn sie sich bemühen, Einzelpersonen in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Wenn der Bund finanzielle Anreize zur raschen Integration von vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt setzen will, müssten diese in die Kalkulation für die Globalpauschale aufgenommen werden. Je nach Personenbestand, Dossierstruktur und der Verteilung der erwerbstätigen Personen ist es mit der vorliegenden Formel auch möglich, dass gar keine oder nur für wenige der sozialhilfeabhängigen Personen Pauschalen ausgerichtet werden. Eine Formel mit einer solchen Vergütungsmechanik ist abzulehnen. Zudem können bei einer solchen Formel schon bei kleinen Veränderungen beim Personenbestand sowie bei den erwerbstätigen Personen kurzfristig erhebliche Schwankungen beim Gesamtbetrag eines Kantons eintreten. Solche Minderfinanzierungen können kaum innert nützlicher Frist auf der Kostenseite

32 Stellungnahme AR, falls an der Globalpauschale festgehalten wird.

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