Bericht AsylG

Vernehmlassung 2006/30: Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer und der Teilrevision Asylgesetz vom 16. Dezember 2005 · 95 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 59Fedlex · Ergebnisbericht

ZG, GPS, SP, SFH, SGB, AIn, sek, HEKS, Unia, Caritas, Caritas Bern: bei Absatz 4 soll

der Anzahl Minderjährigen, jungen Erwachsenen und Erwachsenen nicht jährlich, sondern quartalsweise Rechung getragen werden. Begründung: die erheblichen Prämienunterschiede bei diesen Personenkategorien bestimmen massgeblich die Kosten der Kantone im Gesundheitsbereich. Eine jährliche Anpassung reicht nicht aus.

LU, VD fordern, dass die 18 Mio. Franken strategische Betreuungsreserve bei der Berechnung der Globalpauschale berücksichtigt werden.

VD, SP, GPS, SFH, SGB, AIn, HEKS, Unia, sek: bei substantiellen Änderungen auf dem Wohungsmarkt ist nicht nur die kantonale Abstufung (Prozentzahlen), sondern auch der Mietbeitrag anzupassen. Im übrigen ist unklar, wie der Mietanteil berechnet wird.

CSP CH, SP, GPS, SFH, sek, SGB, AIn, HEKS, Unia, SGeV: fordern, dass

- Absatz 2 wie folgt ergänzt wird. .....Betreuungs- und Verwaltungskosten und .........Die

Aufschlüsselung der Sozialhilfe einerseits und der Betreuungs- und Verwaltungskosten andererseits ist zu prüfen.

- Die Kosten für die Sonderunterbringung sind analog der heutigen Regelung separat ab-

zugelten mit einer Pauschale von 45 Franken pro Person und Aufenthaltstag beim Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise von 104.4 Punkte am 31.5.99. Die Pauschale ist jeweils Ende des Jahres für das folgende Kalenderjahr diesem Index anzupassen.

Art. 23 Berechnung des Gesamtbetrages

1 Die Globalpauschale wird quartalsweise vergütet. Der Gesamtbetrag (B) pro Kanton und Quartal berechnet sich nach folgender Formel:

B = Anzahl sozialhilfeabhängige Personen x Anzahl Tage pro Quartal x kantonal abgestufte Globalpauschale (Franken).

2 Die Anzahl sozialhilfeabhängiger Personen (SP) berechnet sich nach der Formel:

SP = P - [E x (W + F)]

2

In der Formel bedeuten:

P: Pro Quartal im Kanton durchschnittlich anwesende Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und

schutzbedürftige Personen ohne Aufenthaltsbewilligung gemäss Erfassung im Datensystem des Bundesamtes.

E: Durchschnittliche Anzahl der pro Quartal im Datensystem des Bundesamtes erfassten erwerbstä-

tigen Asylsuchenden, vorläufig Aufgenommenen und Schutzbedürftigen ohne Aufenthaltsbewilligung.

W: Faktor der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit = 2.00 (schweizerischer Durchschnittswert) .

F: Faktor der Familienstruktur pro Kanton.

3 Der Faktor der Familienstruktur wird vom Bundesamt jeweils Ende Jahr für das folgende Kalenderjahr angepasst. Die Anpassung erfolgt aufgrund der jeweils am 31. Oktober im Kanton anwesenden Asylsuchenden, vorläufig Aufgenommenen und Schutzbedürftigen ohne Aufenthaltsbewilligung gemäss dem Datensystem des Bundesamtes im Verhältnis zur Anzahl der entsprechenden Dossiers (Anzahl Personen: Anzahl Dossiers).

4 Bei wesentlichen Veränderungen kann das Departement den Faktor W gestützt auf die nach Artikel 5a erhobenen Daten anpassen.

Zustimmung

Kantone: AG, AI, BL, BS, BE31, FR, GL, GR, JU, NW, OW, SH, SO, SG, TG, TI, SZ, UR, VS, ZH

Parteien: CSP CH, CVP, SVP

Interessierte Kreise: VKM, KKJPD/SODK, SRK, SGeV, Humanrights, SSV, SFM, SAJV,

Stadt ZH, FER

31 Stellungnahme unter dem Vorbehalt, dass BE die Globalpauschale ablehnt

- 59 -