Bericht AsylG

Vernehmlassung 2006/30: Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer und der Teilrevision Asylgesetz vom 16. Dezember 2005 · 95 Seiten

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P: Pro Quartal im Kanton durchschnittlich anwesende anerkannte Flüchtlinge, vorläufig aufge-

nommene Flüchtlinge, Staatenlose und vorläufig aufgenommene Staatenlose und schutzbedürftige Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung gemäss Erfassungen im Datensystem des Bundesamtes.

E: Durchschnittliche Anzahl der pro Quartal im Datensystem des Bundesamtes erfassten erwerbs-

tätigen anerkannten Flüchtlinge, vorläufig aufgenommenen Flüchtlinge und schutzbedürftigen Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung.

W: Faktor der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit = 1.60 (schweizerischer Durchschnittswert)

F: Faktor der Familienstruktur pro Kanton.

3 Die Festsetzung des Faktors Familienstruktur erfolgt aufgrund der jeweils am 31. Oktober im Kanton anwesenden anerkannten Flüchtlingen, vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen und schutzbedürftigen Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung gemäss Datensystem des Bundesamtes im Verhältnis zur Anzahl der entsprechenden Dossiers (Anzahl Personen: Anzahl Dossiers). Der Faktor wird vom Bundesamt jeweils Ende Jahr für das folgende Kalenderjahr angepasst.

Zustimmung

Kantone: AG, AI, BS, BE39, FR, GL, GR, JU, NW, SH, SO, SG, TG, TI, SZ, UR, VS, ZH Parteien: CSP CH, CVP, SVP

Interessierte Kreise: VKM, KKJPD/SODK, SRK, SGeV, Humanrights, CSP, SSV, SFM,

SAJV, Stadt ZH, FER

Keine Bemerkungen: hotelleriesuisse, Swiss

Ablehnung

Kantone: AR40, BL, LU, NE, OW, VD, ZG

Parteien: GPS, SP

Interessierte Kreise: SFH, SGB, AIn, EKF, sek, HEKS, Unia, Asylbrücke, hotteleriesuisse, Caritas, Caritas Bern

AR: Die Bemerkungen zu Art. 20 gelten sinngemäss.

BL, LU, NE, OW, VD, ZG, SP, GPS, SFH, SGB, AIn, EKF, hotteleriesuisse, sek, HEKS,

Unia, Asylbrücke ZG, Caritas, Caritas Bern: Die Bemerkungen zu Art. 23 gelten sinngemäss.

ZG, SP, GPS, SFH, SGB, sek, AIn, HEKS, Unia, Caritas, Caritas Bern: Die Höhe der Globalpauschale muss nochmals überpüft und nach oben angepasst werden. Begründung: Heute wird für die Betreuungs- und Verwaltungskosten eine Pauschale pro Person, unabhängig ob sie Sozialhilfe bezieht oder nicht, ausgerichtet. Damit wird der Leistung von persönlicher Sozailhilfe auch nach Erwerbsaufnahme Rechnung getragen. Neu sollen diese Aufwändungen bei der Globalpauschale nur noch für sozialhilfeabhängige Personen abgegolten werden, deren Anzahl durch die Faktoren W und F noch zusätzlich reduziert werden soll. Damit entstehen den Kantonen bei den Betreuungs- und Verwaltungskosten zusätzliche ungedeckte Kosten.

3. Abschnitt: Nothilfe

Art. 28: Nothilfepauschale

Der Bund richtet den Kantonen eine einmalige Pauschale aus für jede Person:

39 Stellungnahme unter dem Vorbehalt, dass BE die Globalpauschale ablehnt.

40 Stellungnahme AR, falls an der Globalpauschale festgehalten wird.

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