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Vernehmlassung 2007/103: Teilrevision der Verordnung vom 27. November 2000 über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffverordnung, SprstV; SR 941.411) · 22 Seiten
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c. bei Artikeln, die zu klein sind, um den eindeutigen Produktcode und die logistischen Informationen des Herstellers anzubringen, einen alphanumerischen Code mit den Buchstaben CH zur Kennzeichnung der Schweiz als Herstellungs- oder Einfuhrland und 3 Ziffern zur Bezeichnung des Herstellungsstandorts (wird von der Zentralstelle zugeteilt) sowie eine elektronisch lesbare Kennzeichnung durch Strichcode oder Matrixcode, die sich unmittelbar auf den alphanumerischen Code bezieht.
5Vertreiber, die Explosivstoffe umverpacken, gewährleisten, dass die eindeutige Kennzeichnung auf dem Explosivstoff und jeder Verpackungseinheit angebracht wird.
6Ist die Produktionsstätte außerhalb der Schweiz oder der Europäischen Gemeinschaft gelegen, wendet sich der in der Schweiz ansässige Hersteller zwecks Zuteilung eines Codes für die Produktionsstätte an die Zentralstelle für die Einfuhr in der Schweiz oder an eine nationale Behörde des Einfuhrmitgliedstaates.
7Ist die Produktionsstätte außerhalb der Schweiz oder der Europäische Gemeinschaft gelegen und der Hersteller nicht in der Schweiz oder in der Europäische Gemeinschaft ansässig, so wendet sich der Importeur der betroffenen Explosivstoffe zwecks Zuteilung eines Codes für die Produktionsstätte an die Zentralstelle für die Einfuhr in der Schweiz oder an eine nationale Behörde des Einfuhrmitgliedstaates.
3 Kennzeichnung und Anbringung
Die eindeutige Kennzeichnung muss gut lesbar auf dem Artikel markiert oder fest und dauerhaft angebracht sein.
4 Explosivstoffe in Patronen und lose Explosivstoffe
1Bei Explosivstoffen in Patronen und losen Explosivstoffen steht die eindeutige Kennzeichnung auf einem Klebeetikett oder wird direkt auf jede Patrone oder jede Verpackungseinheit aufgedruckt. Ein entsprechendes Etikett wird auf jeder Patronenschachtel angebracht.
2Darüber hinaus können die Unternehmen ein passives inertes elektronisches Etikett benutzen, das auf jeder Patrone oder jeder Verpackungseinheit angebracht wird, sowie eine entsprechende elektronische Vorrichtung für jede Patronenschachtel.
5 Zweikomponenten-Explosivstoffe
Bei verpackten Zweikomponenten-Explosivstoffen steht die eindeutige Kennzeichnung auf einem Klebeetikett oder wird direkt auf jede Verpackungseinheit, die beide Komponenten enthält, aufgedruckt.
6 Sprengkapsel und Sicherheitsanzündschnüre
1Bei Sprengkapseln oder Sicherheitsanzündschnüren steht die eindeutige Kennzeichnung auf einem Klebeetikett oder wird direkt auf die Kapselhülse aufgedruckt