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Vernehmlassung 2007/103: Teilrevision der Verordnung vom 27. November 2000 über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffverordnung, SprstV; SR 941.411) · 22 Seiten

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Anhang 15

Übereinstimmung von den in der SprstV verwendeten Begriffen mit den in der Richtlinie 2007/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Mai 2007 über das Inverkehrbringen pyrotechnischer Gegenstände7 (Richtlinie 2007/23/CE) verwendeten

Für das Verständnis der EG-Richtlinie, auf die diese Verordnung verweist, sind folgende begrifflichen Übereinstimmungen zu beachten:

Begriff EG Übereinstimmender Begriff der SprstV

Pyrotechnische Gegenstände betrifft nur den französischen Text Feuerwerkskörper betrifft nur den französischen Text Bühne und Theater Bühnen

Schachtel betrifft nur den französischen Text Zündschnüre Sicherheitsanzündschnüre

einfache Sprengzünder Sprengkapseln

Zündschläuche betrifft nur den französischen Text elektrische, nicht elektrische, elektroni- elektrische, nicht elektrische, elektronische Zünder sche Sprengzünder

Dosen und Fässer betrifft nur den französischen Text Treibladungszünder und Booster Primer und Booster

Insitu-Produktion Herstellung in Mischladegeräten auf der

Verwendungsstelle

7 ABl. L 154 vom 14.6.2007, S. 1. Der Text der Richtlinie kann beim Schweizerischen Informationszentrum für technische Regeln (switec), Bürglistrasse 29, 8400 Winterthur (http://www.snv.ch) bezogen werden oder unter der Internetadresse http://eur-lex.europa.eu/ abgerufen werden.