Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/103: Teilrevision der Verordnung vom 27. November 2000 über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffverordnung, SprstV; SR 941.411) · 18 Seiten
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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD
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ERLÄUTERUNGEN ZUR ÄNDERUNG DER VERORDNUNG ÜBER EXPLOSIONSGEFÄHRLICHE STOFFE (SPRENGSTOFFVERORDNUNG, SPRSTV, SR 941.411)
1. ALLGEMEINES
1.1 AUSGANGSLAGE
In Zusammenhang mit der Teilrevision des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1995 über die technischen Handelshemmnisse (THG; SR 946.51) hat der Bundesrat am 31. Oktober 2007 das EJPD unter anderem mit der Revision der Verordnung vom 27. November 2000 über explosionsgefährliche Stoffe (SprstV; SR 941.411) betraut. Es gilt, das Schweizer Recht dem in der EG geltenden Produkterecht anzugleichen. Abweichungen sollen beseitigt werden, die das schweizerische Produkterecht gegenüber europäischem Recht (Richtlinie 2007/23/EG vom 23. Mai 2007 über das Inverkehrbringen pyrotechnischer Gegenstände1) hinsichtlich des Verkehrs und der Ausweise für den Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen aufweist. Eine staatsvertragliche Verpflichtung der Schweiz zur Umsetzung dieser Richtlinie besteht hingegen nicht.
Mittlerweile hat die EG eine weitere Richtlinie erlassen, die Richtlinie über Explosivstoffe (Richtlinie 2008/43/EG vom 4. April 2008 zur Einführung eines Verfahrens zur Kennzeichnung und Rückverfolgung von Explosivstoffen für zivile Zwecke gemäss der Richtlinie 93/15/EWG des Rates2). Auch der in dieser Richtlinie behandelte Bereich wird in der Schweiz in der Sprengstoffverordnung geregelt. Auch diese neue EG-Richtlinie bedingt Änderungen in der SprstV wie auch im Sprengstoffgesetz (SprstG; SR 941.41).
Das SprstG wurde im Zuge der vom SECO durchgeführten Teilrevision des THG geändert. Mit der Teilrevision des THG sollen technische Handelshemmnisse beseitigt werden. Das geänderte THG und die Botschaft wurden vom Bundesrat am 25. Juni 2008 verabschiedet (BBl 2008 7275 und 2008 7393). Das Parlament hat die definitive Version am 12. Juni 2009 verabschiedet. Das geänderte THG tritt frühestens am 1. Januar 2010 in Kraft. Im Zuge der Revision wurde das SprstG präzisiert und es konnten formalrechtliche Änderungen vorgenommen werden, die sich bei der Anwendung der SprstV als nötig erwiesen hatten.
1.2 DIE WICHTIGSTEN PUNKTE DER VERORDNUNGSÄNDERUNG
Die Anpassungen bringen massgebliche Änderungen mit sich, unter anderem in drei
Bereichen:
1 Amtsblatt der Europäischen Union L 154 vom 14. Juni 2007, S. 1 2 Amtsblatt der Europäischen Union L 94 vom 5. April 2008, S. 8