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Vernehmlassung 2007/33: Umsetzung des Revisionsaufsichtsgesetzes (RAG) · 20 Seiten
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Revisionsaufsichtsverordnung Entwurf vom 15. Mai 2007
Teilhaber gehört, bei dem sie angestellt ist oder mit dem sie in ähnlicher Form verbunden ist;
i. bei einer Mitgliedschaft in einem Berufsverband: einen Hinweis darauf;
j. gegebenenfalls spezialgesetzliche Zulassungen im Schweizer Prüfwesen, einschliesslich des Namens und der Adresse der Zulassungsbehörde.
Art. 18 Revisionsunternehmen
Der Eintrag von Revisionsunternehmen enthält folgende Angaben:
a. Handelsregisternummer;
b. Name oder Firma und Rechtsform gemäss Eintrag im Handelsregister;
c. Adresse und, wenn nicht identisch, Sitz;
d. Datum der Zulassung;
e. bei einer provisorischen Zulassung: einen Hinweis darauf;
f. Art der Zulassung;
g. Sitz und Adressen sämtlicher im Handelsregister eingetragener Zweigniederlassungen in der Schweiz;
h. bei einer Mitgliedschaft in einem Berufsverband: einen Hinweis darauf;
i. gegebenenfalls spezialgesetzliche Zulassungen im Schweizer Prüfwesen, einschliesslich des Namens und der Adresse der Zulassungsbehörde;
j. Name und Adresse der ausländischen Aufsichtsbehörde sowie die ausländische Zulassungs- oder Registernummer, wenn das Revisionsunternehmen einer gleichwertigen ausländischen Aufsichtsbehörde untersteht (Art. 8 Abs. 2 RAG);
Art. 19 Spezialgesetzliche Zulassungen
und damit verbundene Meldepflichten
(Art. 22 Abs. 1 RAG)
1 Die spezialgesetzlichen Aufsichtsbehörden müssen der Revisionsaufsichtsbehörde spezialgesetzliche Zulassungen zur Erbringung von Revisionsdienstleistungen melden.
2 Die Mitteilung muss enthalten:
a. den Namen und Vornamen der Person oder die Firma oder den Namen des Unternehmens gemäss Eintrag im Handelsregister;
b. die Registernummer der einzutragenden Person oder die Handelsregisternummer des einzutragenden Revisionsunternehmens; und
c. die Art und die Rechtsgrundlage der Zulassung.
3 Die spezialgesetzlichen Aufsichtsbehörden sind verpflichtet, der Aufsichtsbehörde den befristeten oder unbefristeten Entzug und jede andere Änderung einer spezialgesetzlichen Zulassung mitzuteilen.