Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/39: Stromversorgungsverordnung und Revision Energieverordnung · 21 Seiten

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Art. 28 Inkrafttreten

Die Frage des Inkrafttretens der Stromversorgungsgesetzgebung und der revidierten Energiegesetzgebung ist mit den betroffenen Kreisen intensiv diskutiert worden.

Für eine möglichst rasche Inkraftsetzung spricht, dass ein weiterer Aufschub der Marktöffnung politisch nicht verantwortbar ist. Gegenwärtig besteht eine grosse Rechtsunsicherheit über die Rahmenbedingungen des Netzzugangs. Dies behindert Investitionen. Das rasche Inkrafttreten ist auch für die internationale Zusammenarbeit wichtig. Die ElCom und die nationale Netzgesellschaft sollen sich in den internationalen Gremien einbringen können. Zudem soll auch Artikel 6 möglichst schnell in Kraft treten.

Im Bereich der Energiegesetzgebung soll die zusätzliche Förderung erneuerbarer Energien möglichst rasch greifen.

Aus diesen Gründen wird grundsätzlich ein Inkrafttreten am 1. Januar 2008 angestrebt. Am 1. Januar 2008 sollen insbesondere die Bestimmungen der Stromversorgungsverordnung und die entsprechenden Gesetzesbestimmungen zur Versorgungssicherheit, zur Kostenrechnung, zur Information und zum Messwesen und zu grenzüberschreitenden Lieferungen in Kraft treten.

Damit der Netzzugang Dritter gewährleistet werden kann, wird unter anderem ein Bilanzgruppenmodell eingeführt. Die dafür notwendigen Informationsprozesse und das Messwesen sind erst im Aufbau und werden am 1. Januar 2008 noch nicht betriebsbereit sein. Die zahlreichen Informatikprojekte können in so kurzer Zeit nicht umgesetzt werden. Die Bestimmungen über die Berechnung und Überwälzung von Kosten sowie zum Bilanzmanagement sollen daher grundsätzlich erst am 1. Oktober 2008 in Kraft treten, ebenso die entsprechenden Bestimmungen im StromVG, insbesondere Artikel 13 - 15 StromVG.

Da auch der neue Vergütungsmechanismus für Elektrizität aus erneuerbaren Energien über das Bilanzgruppensystem abgewickelt wird, kann die Revision der Energieverordnung mit den entsprechenden Gesetzesbestimmungen ebenfalls erst auf den 1. Oktober 2008 in Kraft gesetzt werden.

Hingegen sollen die neuen Anforderungen an Haushaltslampen (Anhang 2.3 der Energieverordnung) schon am 1. Januar 2008 in Kraft treten.

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