Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/78: Änderung des Obligationenrechts (Miete) · 16 Seiten

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Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD

Bundesamt für Wohnungswesen BWO

Erläuternder Bericht zur Revision des Mietrechtes im OR

A Einleitende Bemerkungen

1. Ausgangslage

Das heutige Mietrecht ist am 1. Juli 1990 in Kraft getreten. Es hat, basierend auf einer Gesamtrevision, den Bundesbeschluss über Massnahmen gegen Missbräuche im Mietwesen (BMM) aus dem Jahre 1972 abgelöst. Alle mietrechtlichen Bestimmungen sind seither im Obligationenrecht (OR) zusammengefasst. Auch nach Inkrafttreten des neuen Rechtes wurden jedoch sowohl von Mieter- wie auch von Vermieterseite immer wieder Rufe nach Änderungen laut.

Der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband hat am 14. März 1997 die Volksinitiative „Ja zu fairen Mieten“ eingereicht. Der Bundesrat hat am 2. September 1998 beschlossen, dieser Volksinitiative einen Gegenvorschlag gegenüber zu stellen. Gestützt auf die Botschaft des Bundesrates über einen indirekten Gegenvorschlag vom 15. September 1999 hat das Parlament am 13. Dezember 2002 ein revidiertes Mietrecht verabschiedet. Am 18. Mai 2003 haben Volk und Stände die Initiative „Ja zu fairen Mieten“ verworfen. Der vom Parlament verabschiedete Gegenvorschlag, gegen den die Mieterorganisationen erfolgreich das Referendum ergriffen hatten, wurde am 8. Februar 2004 in der Volksabstimmung ebenfalls abgelehnt.

Die Ablehnung der beiden Revisionsvorlagen hatte zur Folge, dass das bisherige Mietrecht mit all seinen Nachteilen unverändert weiterbesteht. Dies gilt namentlich für die weder ökonomisch noch sozialpolitisch zweckmässige Koppelung der Mietzinse an die Hypothekarzinssätze. Wegen dieser unbefriedigenden Situation wurde das Bundesamt für Wohnungswesen beauftragt, eine neue Vorlage auszuarbeiten. Der daraufhin in Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Kommission für Wohnungswesen erarbeitete Entwurf wurde im Dezember 2005 in die Vernehmlassung geschickt. Er sah ein duales System vor, bei dem die Vertragsparteien zwischen einem Indexmodell und einem Modell der Kostenmiete hätten wählen können. Die Vernehmlassungsteilnehmer bejahten zwar grossmehrheitlich den Handlungsbedarf für eine Revision, erachteten jedoch die Vorlage insgesamt als zu komplex. Da insbesondere die Forderungen der direkt involvierten Verbände in grundlegenden Fragen diametral auseinander gingen, entschied der Bundesrat am 29. September 2006, die Revision des Mietrechtes auf Gesetzesstufe vorderhand nicht weiter zu verfolgen, sondern vorerst eine Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn-