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Vernehmlassung 2007/85: Verordnung des ASTRA zur Strassenverkehrskontrollverordnung (VSKV-ASTRA) und zur Überarbeitung der themenbezogenen Weisungen · 14 Seiten
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Weisungsentwurf Beilage 2
11.5 Nachfahrkontrollen mit Bilddokumentation
Werden bei der Bilddokumentation Kameras mit Zoomobjektiven eingesetzt, muss die Verstellung des Zooms auf der Aufnahme sichtbar sein. Während der Messung darf nicht gezoomt werden.
Das kontrollierte Fahrzeug muss während der Messung - soweit durchführbar - dauernd mit der Kamera erfasst werden; es darf vom Polizeifahrzeug nicht überholt werden. Im Videobild sind die relevanten Messdaten eingeblendet.
11.5.1 Messungen mit konstantem Abstand
11.5.1.1 Der Abstand zum kontrollierten Fahrzeug soll möglichst gleichbleibend unter Berücksichtigung der gefahrenen Geschwindigkeit sein. Am Schluss der Messung muss der Abstand zum kontrollierten Fahrzeug gleich oder grösser als zu Beginn sein.
11.5.1.2 Die Messstrecke muss mindestens 200 m betragen.
11.5.1.3 Die massgebliche Durchschnittsgeschwindigkeit ist der arithmetische Mittelwert aller Geschwindigkeitswerte über die ganze Messstrecke oder über die Strecke des Messfensters.
11.5.1.4 Die Auswertung von Messfenstern innerhalb einer grösseren Messstrecke ist zulässig. Die minimale Fenster-Messstrecke muss 200 m betragen.
11.5.2 Messungen bei freier Nachfahrt
11.5.2.1 Der Abstand muss am Ende der Messung gleich oder grösser sein als zu Beginn. Während der Nachfahrt darf auch aufgeholt werden.
11.5.2.2 Die massgebliche Durchschnittsgeschwindigkeit ist der arithmetische Mittelwert aller Geschwindigkeitswerte über die ganze Messstrecke.
11.5.2.3 Die Aufzeichnung der Messfahrt beinhaltet das Datum, die Messstartzeit, die Messstoppzeit, die totale Messstrecke, die totale Messzeit, die Geschwindigkeit (Messstrecke / Messzeit) und die Kalibrationsparameter.
11.5.3 Messungen nach Fixpunkten
Diese Art von Messungen dürfen nur mit Messgeräten durchgeführt werden, welche für diese Funktion zugelassen sind.
11.5.3.1 Der Abstand zum kontrollierten Fahrzeug sollte bei der Registrierung der Fixpunkte nicht zu gross sein.
11.5.3.2 Die massgebliche Geschwindigkeit ist die Durchschnittsgeschwindigkeit (Weg / Zeit).